Verordnung vom 14. Januar 1998 über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksverordnung, NBibV)
SR 432.211 · NBibV · 34 Artikel
Nationalbibliotheksverordnung (SR 432.211) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 1, geändert (RO 2020 4585) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 4, geändert (RO 2020 4585) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 10, geändert (RO 2020 4585) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 19, geändert (RO 2020 4585) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 27, geändert (RO 2020 4585) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 13, geändert (RO 2020 4585) in Kraft seit dem 01.01.2021
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
Auszug aus dem Text (34 Artikel)
1 Diese Verordnung regelt den Sammel- und Dienstleistungsauftrag sowie den Betrieb der Schweizerischen Nationalbibliothek (Nationalbibliothek). 2 Die Nationalbibliothek umfasst die Bibliothek, das Schweizerische Literaturarchiv, die…
1 Die Nationalbibliothek sammelt Informationsträger, die die Eigenschaften als Helvetica nach Artikel 3 Absatz 1 NBibG erfüllen. Sie sammelt umfassend insbesondere folgende Informationsträger: a. Druckerzeugnisse wie Bücher…
1 Die Nationalbibliothek sammelt als Sonderbestände die Veröffentlichungen internationaler Organisationen, wenn: a. sie ihren Sitz in der Schweiz haben; b. die Nationalbibliothek ihre vertragliche Depositarin für die S…
1 Die Nationalbibliothek kann auf das Sammeln von Helvetica 2 Sie stimmt ihre Sammeltätigkeit mit solchen Institutionen ab, insbesondere mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lese…
1 Die Nationalbibliothek schliesst mit Verbänden und Einzelunternehmen, die im Bereich der Herstellung und Verbreitung von Helvetica tätig sind, nach Möglichkeit Vereinbarungen über die unentgeltliche Abgabe unmittelbar nach d…
1 Im Rahmen des Sammelauftrags der Nationalbibliothek sammelt die Graphische Sammlung graphische Informationsträger, die das kulturelle, soziale, politische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Leben der Schweiz dokumentieren, insb…
1 Das Schweizerische Literaturarchiv (Literaturarchiv) sammelt Dokumente, die sich auf das literarische Schaffen in der Schweiz vor allem in den vier Landessprachen beziehen; dazu gehören namentlich: a. Manuskripte von Werken…
Das Literaturarchiv kann Dritte mit der Erschliessung von Teilbeständen beauftragen.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
