Législation

Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG)

SR 431.02 · RHG · 23 Artikel

Registerharmonisierungsgesetz (SR 431.02) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (23 Artikel)

Art. 1, Zweck und Gegenstand

1 Dieses Gesetz bezweckt die Vereinfachung: a. der Datenerhebung für die Statistik durch die Harmonisierung amtlicher Personenregister (Register); b. des gesetzlich vorgesehenen Austauschs von Personendaten zwisc…

Art. 2, Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz gilt für die folgenden Register: a. das von den Kantonen geführte und vom Bundesamt für Justiz betriebene Informatisierte Standesregister (Infostar); b das zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS)…

Art. 3, Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten: a. Einwohnerregister: b. Niederlassungsgemeinde: c. Aufenthaltsgemeinde: d. Haushalt: e. Identifikator: f. Merkmal: g. Merkmalsausprägung: h. Nomenklatur: i. Kodierschlüssel:…

Art. 4, Aufgabe des Bundesamtes

1 Das Bundesamt definiert die Identifikatoren und Merkmale nach den Artikeln 6 Buchstaben b–t, 7 und 13 Absatz 2 sowie die entsprechenden Merkmalsausprägungen, Nomenklaturen und Kodierschlüssel. Die Eintragung…

Art. 5, Vollständigkeit der Register

Die Register müssen in Bezug auf den erfassten Personenkreis aktuell, richtig und vollständig sein.…

Art. 6, Minimaler Inhalt

Die Einwohnerregister enthalten von jeder Person, die sich niedergelassen hat oder aufhält, mindestens die Daten zu den folgenden Identifikatoren und Merkmalen: a. AHV-Nummer nach Artikel 50 c über die Alters- und Hi…

Art. 7, Andere Merkmale

Die Führung eines Merkmals, das nicht in Artikel 6 bezeichnet ist, richtet sich nach den Anforderungen des Katalogs nach Artikel 4 Absatz 4, sofern das Merkmal im Katalog aufgeführt ist.…

Art. 8, Bestimmung und Nachführung von Wohnungsidentifikator und Haushaltszugehörigkeit

1 Zur Bestimmung und Nachführung des Wohnungsidentifikators und der Haushaltszugehörigkeit einer Person können aus dem GWR diejenigen Merkmale in die Ein…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).