Législation

Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG)

SR 420.2 · SAFIG · 31 Artikel

Innosuisse-Gesetz (SR 420.2) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (31 Artikel)

Art. 1, Schweizerische

1 Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. 2 Sie organisiert sich selbst und führt eine eigene Rechnung. 3 Sie ist in ihren…

Art. 2, Ziel

1 Mit der Innosuisse will der Bund die wissenschaftsbasierte Innovation im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft fördern. 2 Zur Erreichung dieses Ziels beachtet die Innosuisse die Grundsätze und Aufträge nach Artikel 6 des B…

Art. 3, Aufgaben

1 Die Innosuisse ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation in allen Disziplinen, die an Hochschulforschungsstätten nach Artikel 4 Buchstabe c FIFG vertreten sind. 2 Sie betreibt die Innovationsf…

Art. 4, Beteiligung an Rechtsträgern

Die Innosuisse kann sich im Rahmen der Vorgaben der strategischen Ziele des Bundesrates an nicht gewinnorientierten privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern beteiligen.…

Art. 5, Organe

Die Organe der Innosuisse sind: a. der Verwaltungsrat; b. die Geschäftsleitung; c. der Innovationsrat; d. die Revisionsstelle.…

Art. 6, Verwaltungsrat: Stellung, Wahl, Organisation und Interessenbindungen

1 Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan. Er besteht aus 5–7 in Belangen der Innovationsförderung fachkundigen Mitgliedern aus der Wissenschaft und der Wi…

Art. 7, Verwaltungsrat: Aufgaben

1 Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben: a. Er erlässt das Organisationsreglement. b. Er verabschiedet auf Vorschlag des Innovationsrats das Mehrjahres­pro­gramm nach Artikel 45 FIFG . c. Er sorgt für die…

Art. 8, Geschäftsleitung

1 Die Geschäftsleitung ist das operative Organ. Sie steht unter der Leitung einer Direktorin oder eines Direktors. 2 Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: a. Sie führt die Geschäfte und leitet die Geschäftsstelle.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).