Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG)
SR 420.2 · SAFIG · 31 Artikel
Innosuisse-Gesetz (SR 420.2) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 3, geändert (RO 2022 221) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 4, geändert (RO 2022 221) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 6, geändert (RO 2022 221) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 8, geändert (RO 2022 221) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 8, geändert (RO 2022 221) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 3, geändert (RO 2022 221) in Kraft seit dem 01.01.2023
Auszug aus dem Text (31 Artikel)
1 Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. 2 Sie organisiert sich selbst und führt eine eigene Rechnung. 3 Sie ist in ihren…
1 Mit der Innosuisse will der Bund die wissenschaftsbasierte Innovation im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft fördern. 2 Zur Erreichung dieses Ziels beachtet die Innosuisse die Grundsätze und Aufträge nach Artikel 6 des B…
1 Die Innosuisse ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation in allen Disziplinen, die an Hochschulforschungsstätten nach Artikel 4 Buchstabe c FIFG vertreten sind. 2 Sie betreibt die Innovationsf…
Die Innosuisse kann sich im Rahmen der Vorgaben der strategischen Ziele des Bundesrates an nicht gewinnorientierten privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern beteiligen.…
Die Organe der Innosuisse sind: a. der Verwaltungsrat; b. die Geschäftsleitung; c. der Innovationsrat; d. die Revisionsstelle.…
1 Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan. Er besteht aus 5–7 in Belangen der Innovationsförderung fachkundigen Mitgliedern aus der Wissenschaft und der Wi…
1 Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben: a. Er erlässt das Organisationsreglement. b. Er verabschiedet auf Vorschlag des Innovationsrats das Mehrjahresprogramm nach Artikel 45 FIFG . c. Er sorgt für die…
1 Die Geschäftsleitung ist das operative Organ. Sie steht unter der Leitung einer Direktorin oder eines Direktors. 2 Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: a. Sie führt die Geschäfte und leitet die Geschäftsstelle.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
