Verordnung vom 28. November 2014 über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulenverordnung, SSchV)
SR 418.01 · SSchV · 25 Artikel
Schweizerschulenverordnung (SR 418.01) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (25 Artikel)
Im Sinne des SSchG und dieser Verordnung gelten als: a. Schülerinnen und Schüler: Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 3. und dem vollendeten 25. Altersjahr, die eine Schweizerschule besuchen oder an einer anderen Form der…
1 Gesuchstellerin für die Anerkennung einer Schule als Schweizerschule und von deren Angeboten ist das Gründungkomitee oder die Trägerschaft der Schule. 2 Das Gesuch muss die Angaben enthalten, die für die Beurteilung der Erfü…
1 Die zuständige schweizerische Vertretung nimmt zuhanden des BAK zum Gesuch Stellung. 2 Zur Prüfung von Gesuchen betreffend Angebote der beruflichen Grundbildung konsultiert das BAK das Staatssekretariat für Bildung,…
Für die Bemessung von Finanzhilfen an die Betriebskosten von Schweizerschulen gelten folgende Grundsätze: a. Der Betrag je Schülerin, Schüler, Lernende und Lernenden kann nach Schulstufe differenziert werden. b.…
1 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) legt in einer Verordnung die Beitragssätze fest. 2 Übersteigen die beantragten Finanzhilfen die verfügbaren Mittel, so erstellt das EDI gestützt a…
1 Gesuchstellerin ist die Trägerschaft der Schweizerschule. 2 Das Gesuch muss insbesondere die Listen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lernenden und der Lehrpersonen enthalten. Das BAK stellt ein Gesuchformular z…
1 Die zuständige schweizerische Vertretung nimmt zuhanden des BAK zum Gesuch Stellung. 2 Sie prüft insbesondere: a. die Zahl der aufgeführten Schülerinnen und Schüler sowie Lernenden Schweizer Staatsangehörigkeit; b. d…
mit schweizerischer Lehrberechtigung 1 Für Finanzhilfen an Besoldungskosten von Personen mit schweizerischer Lehrberechtigung gelten folgende Voraussetzungen: a. Die Schule unterrichtet m…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
