Verordnung vom 23. Mai 2012 über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung, SpoFöV)
SR 415.01 · SpoFöV · 116 Artikel
Sportförderungsverordnung (SR 415.01) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 14, geändert (RO 2025 673) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 56, geändert (RO 2025 673) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 72, geändert (RO 2024 304) in Kraft seit dem 01.08.2024
- Art. 72abis, geändert (RO 2024 304) in Kraft seit dem 01.08.2024
- Art. 72, geändert (RO 2024 304) in Kraft seit dem 01.08.2024
- Art. 6, geändert (RO 2023 57) in Kraft seit dem 01.03.2023
Auszug aus dem Text (116 Artikel)
Der Bund unterstützt Sport- und Bewegungsförderungsprogramme und -projekte, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht und die Unterstützung solcher Programme und Projekte von anderer Seite ausbleibt oder ungenügend ist. Eine Orga…
1 «Jugend und Sport» (J+S) verfolgt folgende Ziele: a. J+S gestaltet und fördert kinder- und jugendgerechten Sport und berücksichtigt dabei die Grundsätze der Fairness und der Sicherheit. b. J+S ermöglicht Kindern und Jugendlichen, S…
1 J+S beinhaltet die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in den J+S-Sportarten in Kursen und Lagern sowie die Kaderbildung. 2 J+S-Kurse und –Lager, die ein Organisator bei der zuständigen Behörde gemeinsam für die Dauer…
1 Die Teilnahme an J+S-Kursen und -Lagern steht allen Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in der Schweiz offen. 2 Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland dürfen an J+S-Kursen und ‑Lagern te…
1 J+S-Kurse sind grundsätzlich in der Schweiz durchzuführen. In Ausnahmefällen können einzelne Trainings oder Wettkämpfe im Ausland stattfinden. 2 J+S-Lager sind grundsätzlich in der Schweiz durchzuführen. Sie können…
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. April 2020, in Kraft seit 1. Juli 2020 ( AS 2020 1513 ). J+S-Sportarten 1 Eine Sportart kann als J+S-Sportart aufgenommen werden, wenn: a. die motorische Aktivität, die für die Sportart bestimmend…
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 3. April 2020, mit Wirkung seit 1. Juli 2020 ( AS 2020 1513 ).…
1 In J+S werden sechs Nutzergruppen (NG) unterschieden. Das BASPO weist die J+S-Angebote den folgenden Nutzergruppen zu: Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 ( AS 2017 6589 ). a. F…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
