Législation

Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz, SpoFöG)

SR 415.0 · SpoFöG · 40 Artikel

Sportförderungsgesetz (SR 415.0) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

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Auszug aus dem Text (40 Artikel)

Art. 1, Ziele

1 Dieses Gesetz strebt im Interesse der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Gesundheit der Bevölkerung, der ganzheitlichen Bildung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts folgende Ziele an: a. Steigerung der Sport- und Bew…

Art. 2

1 Der Bund arbeitet mit Kantonen und Gemeinden zusammen. Er berücksichtigt deren Massnahmen zur Förderung von Sport und Bewegung. 2 Er fördert die Privatinitiative und arbeitet insbesondere mit den schweizerischen Sportverbänden zusa…

Art. 3, Programme und Projekte

1 Der Bund koordiniert, unterstützt und initiiert Programme und Projekte zur Förde­rung regelmässiger Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen. 2 Er kann Beiträge ausrichten oder Sachleistungen er…

Art. 4, Unterstützung von Sportverbänden

1 Der Bund unterstützt den Dachverband der Schweizer Sportverbände und kann weiteren nationalen Sportverbänden Beiträge ausrichten. 2 Er kann mit Sportverbänden Leistungsverträge über die Wahrnehmung…

Art. 5

1 Der Bund erarbeitet ein nationales Sportanlagenkonzept, das der Planung und Koordination von Sportanlagen von nationaler Bedeutung dient. Das Konzept wird laufend aktualisiert. 2 Der Bund kann Finanzhilfen an den Bau von Sportanlag…

Art. 6, Programm

1 Der Bund führt das Programm «Jugend und Sport» für Kinder und Jugendliche. 2 «Jugend und Sport» unterstützt die Entwicklung und Entfaltung der Kinder und Jugendlichen und ermöglicht ihnen, Sport ganzheitlich zu erleben. 3…

Art. 7, Zusammenarbeit

1 Kantone, Gemeinden und private Organisationen beteiligen sich an der Durchfüh­rung von «Jugend und Sport». Der Bund kann dazu Leistungsverträge abschliessen. 2 Die Kantone bezeichnen eine Behörde, die für die Durchfü…

Art. 8, Angebot

«Jugend und Sport» unterstützt in den zugelassenen Sportarten Kurse und Lager für unterschiedliche Zielgruppen.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).