Législation

Verordnung des WBF vom 23. November 2016 über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbauten-Beitrags-Verordnung, HSBBV)

SR 414.201.1 · HSBBV · 25 Artikel

Hochschulbauten-Beitrags-Verordnung (SR 414.201.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (25 Artikel)

Art. 1, Angabe der Prozentsätze für Weiterbildung und Dienstleistung

(Art. 23 Bst. b und c V-HFKG) Der Gesuchsteller gibt bei der Gesuchseinreichung die Prozentsätze der Aufwendungen für Weiterbildung und für Dienstleistungen bekannt.…

Art. 2, Anforderungen an die Raumqualität

Die folgenden Flächenarten haben, um dem entsprechenden Raumtyp zugewiesen zu werden, die nachstehenden Anforderungen zu erfüllen: a. Seminarräume ab 50 m 2 müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens…

Art. 3, Abgrenzung von Bauvorhaben und Teilprojekten

(Art. 18 V-HFKG) 1 Die Projekte müssen abgrenzbar sein und sich auf ein bauliches Ganzes, ein oder mehrere zusammengebaute Gebäude oder einen in sich geschlossenen Gebäudeabschnitt beziehe…

Art. 4, Anrechenbare Umgebungsfläche

1 Massgebend ist die bearbeitete Umgebungsfläche gemäss SIA 416 Flächen und Volumen von Gebäuden. Fassung 2003. Die Normen können kostenpflichtig bezogen werden beim Schweizerischen Ingenieur- und Archite…

Art. 5, Projektierung und Zusatzleistungen

1 Beitragsberechtigt sind die Aufwendungen für die unmittelbare Projektierung des Bauvorhabens. 2 Zusatzleistungen für die Planung und Projektierung von Varianten sowie für Architekturwettbewerbe, s…

Art. 6, Mehrzweckanlagen, Park- und Einstellhallenplätze

1 Bei Mehrzweckanlagen sind nur diejenigen Teile beitragsberechtigt, die den Bereichen gemäss Artikel 19 Absatz 1 V-HFKG dienen. 2 Park- und Einstellhallenplätze für Menschen mit Behin…

Art. 7, Raumtyp, Flächenwert, Flächenart und Ausstattung

1 Die beitragsberechtigten Räume eines Bauvorhabens werden einem der sieben Raumtypen nach Artikel 15 mit dem zugehörigen Flächenwert zugeordnet. 2 Flächenarten geben die Art der Raumn…

Art. 8, Berechnung der Flächenwerte und der Flächenkostenpauschale

(Art. 25 V-HFKG) 1 Die Flächenwerte werden aufgrund der Aufwendungen realisierter Neubauten im Hochschulbereich periodisch neu berechnet und bestimmt. In der Zwischenzeit wer…

Alle 25 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).