Bundesgesetz vom 20. März 2008 über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG)
SR 364 · ZAG · 34 Artikel
Zwangsanwendungsgesetz (SR 364) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 6, geändert (RO 2021 565) in Kraft seit dem 01.06.2022
- Art. 6, geändert (RO 2021 565) in Kraft seit dem 01.06.2022
- Art. 19a, geändert (RO 2021 565) in Kraft seit dem 01.06.2022
- Art. 20a, geändert (RO 2021 565) in Kraft seit dem 01.06.2022
- Art. 2, geändert (RO 2016 4277) in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 2, geändert (RO 2010 3267) in Kraft seit dem 01.01.2011
Auszug aus dem Text (34 Artikel)
Dieses Gesetz regelt die Grundsätze der Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes.…
1 Dieses Gesetz gilt: a. für alle Bundesbehörden, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben polizeilichen Zwang oder polizeiliche Massnahmen anwenden müssen; b. für alle kantonalen Behörden, die im Bere…
Dieses Gesetz gilt für die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Bereich der Verfahrensgesetze des Bundes, soweit diese dafür keine besonderen Regelungen enthalten.…
Das Gesetz ist nicht anwendbar bei Handlungen in Notwehr oder Notstand.…
Als polizeilicher Zwang gilt der gegen Personen gerichtete Einsatz von: a. körperlicher Gewalt; b. Hilfsmitteln; c. Waffen.…
Als polizeiliche Massnahmen gelten: a. das kurzfristige Festhalten von Personen; a bis die Wegweisung und das Fernhalten von Personen; b. die Durchsuchung von Personen und ihrer persönlichen Effekten; c. die D…
Massnahmen berechtigte Behörden Die Spezialgesetze bezeichnen die Behörden, die zur Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen berechtigt sind.…
Personen, die zur Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen eingesetzt werden, müssen dazu ausgebildet sein.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
