Législation

Verordnung vom 8. März 2013 über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung)

SR 362.0 · 80 Artikel

N-SIS-Verordnung (SR 362.0) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (80 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt: a. die Verantwortung für den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS), die Systemarchitektur des N-SIS sowie das Geschäfts- und Aktenverwaltungssystem des SIRENE-Büros; b. die Z…

Art. 2, Begriffe

Für diese Verordnung gelten folgende Begriffe: a. Ausschreibung : b. ausgehende Ausschreibung: c. eingehende Ausschreibung : d. Zusatzinformationen: e. ergänzende Daten: f. Drittstaat: g. Kennzeichnung: h. SIRENE: S I RE N E…

Art. 3, Systemverantwortung für das N-SIS

1 Das Bundesamt für Polizei (fedpol) trägt die Verantwortung für das N-SIS. 1bis Es gewährleistet die höchstmögliche Verfügbarkeit der SIS-Daten für die Benutzer. 2 Es legt in Einklang mit den Artike…

Art. 4, Systemarchitektur

1 Das N-SIS umfasst einen Bestand von Datensätzen, der eine Kopie der im zentralen System der EU enthaltenen Datensätze darstellt (nationale Kopie). 2 Es kommuniziert über ein verschlüsseltes Netz mit dem von der EU…

Art. 5, Geschäfts- und Aktenverwaltungssystem

1 Das Geschäfts- und Aktenverwaltungssystem des SIRENE-Büros wird als automatisiertes Geschäftsvorgangsbewältigungssystem geführt. Es dokumentiert die Tätigkeit des SIRENE-Büros und verwaltet die…

Art. 6, Zur Meldung berechtigte Behörden

Die folgenden Behörden sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Artikel 16 Absatz 2 BPI berechtigt, Ausschreibungen für die Verbreitung im SIS zu melden: a. die Behörden nach Artikel 16 Absatz 4 Buchsta…

Art. 7, Zugriffsberechtigte Behörden

1 Die folgenden Behörden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Artikel 16 Absatz 2 BPI im Abrufverfahren Zugriff auf Daten im SIS a. bei fedpol: 1. die Stellen, die nach den Artikeln 67 Absatz 4 und 68…

Art. 7 a, Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem Schengener Informationssystem

1 Fedpol ist zuständig für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen zur Übernahme von Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommiss…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).