Législation

Verordnung vom 24. Oktober 1979 über die Militärstrafrechtspflege (MStV)

SR 322.2 · 88 Artikel

MStV (SR 322.2) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

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Auszug aus dem Text (88 Artikel)

Art. 1 2

2…

Art. 3, Richter

1 Der Dienst als Richter ist besoldeter Militärdienst, der dem freiwilligen Militärdienst im Sinne von Artikel 44 Absatz 1 MG gleichgestellt ist. Die betreffenden Angehörigen der Armee haben den ihnen gemäss Gesetz auferlegte…

Art. 4
Art. 5, Aufgebote

Jede Aufforderung einer zuständigen Dienst- oder Kommandostelle zu einer dienstlichen Tätigkeit gilt für den betroffenen Untersuchungsrichter als Aufgebot.…

Art. 6–9

–9…

Art. 10
Art. 11 12

12…

Art. 13–16

–16…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).