Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927 (MStG)
SR 321.0 · 298 Artikel
MStG (SR 321.0) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 50a, geändert (RO 2023 628) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 83, geändert (RO 2022 725) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 81, geändert (RO 2022 725) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 77, geändert (RO 2022 232) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 82, geändert (RO 2022 725) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 185, geändert (RO 2022 725) in Kraft seit dem 01.01.2023
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
Auszug aus dem Text (298 Artikel)
Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.…
1 Nach diesem Gesetze wird beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht. 2 Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachh…
Fassung gemäss Ziff. IV Bst. a des BG vom 3. Okt. 2003 (Revision der Disziplinarstrafordnung), in Kraft seit 1. März 2004 ( AS 2004 921 ; BBl 2002 7859 ). 1 Dem Militärstrafrecht unterstehen: 1. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 3. O…
Im Falle aktiven Dienstes unterstehen dem Militärstrafrecht überdies, wenn und soweit der Bundesrat die Unterstellung beschliesst: 1. Zivilpersonen, die sich schuldig machen: eines Verbrechens oder Vergehens gegen eine Wache (Art. 65…
1 In Kriegszeiten unterstehen dem Militärstrafrecht ausser den in den Artikeln 3 und 4 genannten Personen: 1. Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 18. Juni 2010 über die Änderung von Bundesge-setzen zur Umsetzung des Römer Statuts des…
1 Die für Kriegszeiten vorgesehenen Bestimmungen gelten nicht nur, wenn die Schweiz sich im Kriege befindet, sondern auch, wenn der Bundesrat bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr ihre Anwendung beschliesst. 2 Der Bundesratsbeschlus…
Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 18. Juni 2010 über die Änderung von Bundesge-setzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, in Kraft seit 1. Jan. 2011 ( AS 2010 4963 ; BBl 2008 3863 ). 1 Sind an ein…
Die dem Militärstrafrecht unterstehenden Personen bleiben für strafbare Handlungen, die in diesem Gesetz nicht vorgesehen sind, dem zivilen Strafrecht unterworfen.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
