Législation

Verordnung vom 27. Februar 2008 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV)

SR 312.51 · OHV · 13 Artikel

Opferhilfeverordnung (SR 312.51) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (13 Artikel)

Art. 1, Grundsatzund Ausnahmen

(Art. 6 OHG) 1 Die anrechenbaren Einnahmen bestimmen sich nach Artikel 11 Absätze 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 SR 831.30 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalide…

Art. 2, Mehrpersonenhaushalte

(Art. 6 OHG) 1 Der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für Ehepaare nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 ELG SR 831.30 und die Freibeträge nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a und c ELG für Ehepaare…

Art. 3

(Art. 16 Bst. b OHG) Liegen die anrechenbaren Einnahmen der anspruchsberechtigten Person zwischen dem doppelten massgebenden Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (2 x Betrag ELG SR 831.30 ) und dem Vierfachen dieses Betrags, so wi…

Art. 4

(Art. 18 OHG) 1 Besteht zwischen zwei Kantonen keine Regelung, so kann der leistungserbringende Kanton vom andern Kanton einen Pauschalbeitrag für jede Person verlangen, die als Opfer oder als Angehöriger oder Angehörige: a. eine Ber…

Art. 5, Anwaltskosten

(Art. 19 Abs. 3 OHG) Anwaltskosten können ausschliesslich als Soforthilfe oder längerfristige Hilfe geltend gemacht werden.…

Art. 6, Berechnung der Entschädigung

(Art. 20 Abs. 2 Bst. b OHG) Liegen die anrechenbaren Einnahmen der anspruchsberechtigten Person zwischen dem massgebenden Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (Betrag ELG SR 831.30 ) und dem Vierfachen…

Art. 7, Rückerstattung des Vorschusses

(Art. 21 OHG) 1 Wird das Entschädigungsgesuch abgelehnt, so muss die gesuchstellende Person den Vorschuss zurückerstatten. 2 Ist die Entschädigung geringer als der Vorschuss, so muss die Differenz zurüc…

Art. 8, Ausbildung

(Art. 31 OHG) 1 Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen gesamtschweizerische oder mindestens für eine ganze Sprachregion bestimmte Ausbildungsprogramme für: a. das Personal der Beratungsstellen; b. das Personal der Gerichte…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).