Verordnung vom 8. März 2002 über den Schutz von Design (Designverordnung, DesV)
SR 232.121 · DesV · 53 Artikel
Designverordnung (SR 232.121) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 1, geändert (RO 2016 4833) in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 1, geändert (RO 2016 4833) in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 4, geändert (RO 2016 4833) in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 5, geändert (RO 2016 4833) in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 3, geändert (RO 2016 4833) in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 6a, geändert (RO 2016 4833) in Kraft seit dem 01.01.2017
Auszug aus dem Text (53 Artikel)
1 Der Vollzug der Verwaltungsaufgaben, die sich aus dem DesG und dieser Verordnung ergeben, ist Sache des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) . 2 Der Vollzug der Artikel 46–49 DesG und der Artikel 37–…
Berechnet sich eine Frist nach Monaten oder Jahren, so endet sie im letzten Monat an dem Tag, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem sie zu laufen begann. Fehlt ein entsprechender Tag, so endet die Frist am letzten Tag d…
1 Eingaben an das IGE müssen in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst sein. 1bis Die von der Hinterlegerin bei der Hinterlegung gewählte Amtssprache ist die Verfahrenssprache. 2 Von Beweisurkunden, die nicht in einer Am…
1 Sind mehrere Personen Hinterlegerinnen eines Designs oder Inhaberinnen eines Designrechts (Rechtsinhaberinnen), so haben sie entweder eine von ihnen zu bezeichnen, der das IG…
1 Lässt sich eine Hinterlegerin oder Rechtsinhaberin vor dem IGE vertreten, so kann das IGE eine schriftliche Vollmacht verlangen. 2 Als Vertretung in das Register nach Artikel 25 eingetragen wird, wer von der Hi…
1 Eingaben müssen unterzeichnet sein. 2 Fehlt auf einer Eingabe die rechtsgültige Unterschrift, so wird das ursprüngliche Einreichungsdatum anerkannt, wenn eine inhaltlich identische und unterzeichnete Eingabe innerhalb…
1 Das IGE kann verlangen, dass ihm Nachweise zu einer Eingabe eingereicht werden, wenn es begründete Zweifel an deren Richtigkeit hat. 2 Es teilt die Gründe für seine Zweifel mit, gibt Gelegenheit zur Stellungnahme und se…
1 Das IGE kann die elektronische Kommunikation zulassen. 2 Es legt die technischen Einzelheiten fest und veröffentlicht sie in geeigneter Weise.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
