Bundesgesetz vom 5. Oktober 2001 über den Schutz von Design (Designgesetz, DesG)
SR 232.12 · DesG · 63 Artikel
Designgesetz (SR 232.12) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 48c, geändert (RO 2020 2743) in Kraft seit dem 01.01.2022
- Art. 18, geändert (RO 2019 975) in Kraft seit dem 01.04.2019
- Art. 19, geändert (RO 2019 975) in Kraft seit dem 01.04.2019
- Art. 19, geändert (RO 2015 3631) in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 38, geändert (RO 2010 1739) in Kraft seit dem 01.01.2011
- Art. 26a, geändert (RO 2004 5085) in Kraft seit dem 01.01.2005
Auszug aus dem Text (63 Artikel)
Dieses Gesetz schützt Gestaltungen von Erzeugnissen oder Teilen von Erzeugnissen, die namentlich durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisiert sind,…
1 Design ist schutzfähig, soweit es neu ist und Eigenart aufweist. 2 Design ist nicht neu, wenn der Öffentlichkeit vor dem Hinterlegungs- oder Prioritätsdatum ein identisches Design zugänglich gemacht worden ist…
Die Offenbarung eines Designs kann bis zu einer Dauer von zwölf Monaten vor dem Hinterlegungs- oder Prioritätsdatum der Person, die das Recht innehat (Rechtsinhaberin), nicht entgegengehalten werden, wenn:…
Der Designschutz ist ausgeschlossen, wenn: a. kein Design im Sinne von Artikel 1 hinterlegt ist; b. das Design im Zeitpunkt der Hinterlegung die Voraussetzungen nach Artikel 2 nicht erfüllt; c. die Merkmale des Desig…
1 Das Designrecht entsteht mit der Eintragung im Design-Register (Register). 2 Der Schutz besteht während fünf Jahren vom Datum der Hinterlegung an. 3 Er kann um vier Schutzperioden…
Das Designrecht steht demjenigen zu, der das Design zuerst hinterlegt.…
1 Zur Hinterlegung berechtigt ist diejenige Person, die das Design entworfen hat, deren Rechtsnachfolgerin oder eine Drittperson, welcher das Recht aus einem andern Rechtsgrund gehört. 2 Haben mehrere Pe…
Der Schutz des Designrechts erstreckt sich auf Designs, welche die gleichen wesentlichen Merkmale aufweisen und dadurch den gleichen Gesamteindruck erwecken wie ein bereits eingetragenes Design.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
