Verordnung vom 26. April 1993 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsverordnung, URV)
SR 231.11 · URV · 38 Artikel
Urheberrechtsverordnung (SR 231.11) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 16f, geändert (RO 2017 6213) in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 7, geändert (RO 1995 5152) in Kraft seit dem 01.01.1996
- Art. 11, geändert (RO 1995 5152) in Kraft seit dem 01.01.1996
- Art. 4, geändert (RO 1995 5152) in Kraft seit dem 01.01.1996
- Art. 16, geändert (RO 1995 5152) in Kraft seit dem 01.01.1996
- Art. 16, geändert (RO 1995 5152) in Kraft seit dem 01.01.1996
Auszug aus dem Text (38 Artikel)
1 Bei der Wahl der Mitglieder der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Schiedskommission) sorgt der Bundesrat für eine ausgewogene personelle Zusammensetzung, welc…
1 Die Amtsdauer, das Ausscheiden aus der Schiedskommission und die Entschädigungsansprüche für Kommissionsmitglieder richten sich nach der Kommissionenverordnung vom 3. Juni 1996 . 2 Die Kommissionsmitglieder untersteh…
1 Der Präsident oder die Präsidentin ist für die administrative Leitung der Schiedskommission zuständig. Bei Verhinderung übernimmt der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin diese Aufgabe. 2 Zur Unterstützung…
1 Das Departement bestellt im Einvernehmen mit dem Präsidenten oder der Präsidentin der Schiedskommission das Sekretariat der Schiedskommission, dem ein juristischer Sekretär oder eine juristische Sekretärin vorsteht. Es…
1 Die Schiedskommission veröffentlicht ihre Entscheide von grundsätzlicher Bedeutung in amtlichen oder ausseramtlichen Organen, die der Information über die Verwaltungsrechtspflege dienen. 2 Sie kann ihre Entscheide in ei…
Die Schiedskommission hat ihren Sitz in Bern.…
Die Schiedskommission gilt für die Rechnungsführung als Verwaltungseinheit des Departements. Das Departement stellt die Einnahmen und die nach Personal- und Sachkosten gesonderten Ausgaben der Kommission in den Voran…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
