Législation

Verordnung vom 15. Februar 2006 über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB, VSHAB)

SR 221.415 · VSHAB · 18 Artikel

Verordnung SHAB (SR 221.415) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (18 Artikel)

Art. 1

Das Schweizerische Handelsamtsblatt…

Art. 2, Gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen

1 Das SHAB führt für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen die Rubriken nach Anhang 1. 2 Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) passt diese Rubrike…

Art. 3, Gesetzlich nicht vorgeschriebene Bekanntmachungen

1 Gesetzlich nicht vorgeschriebene Bekanntmachungen, deren Inhalt von allgemeinem öffentlichem Interesse ist und die Bereiche Verwaltung, Handel, Gewerbe oder Industrie betrifft, könn…

Art. 4, Unternehmensanzeigen

Im SHAB können Unternehmensanzeigen veröffentlicht werden. Das WBF kann die dafür vorgesehene Rubrik im Anhang 1 anpassen.…

Art. 5

1 Das SHAB wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) herausgegeben. 2 Dieses betreibt eine Plattform, auf der das SHAB publiziert wird. 3 Diese Publikationsplattform kann von Kantonen und Gemeinden für die Veröffentlichung ihr…

Art. 6, Erscheinungsrhythmus

1 Das SHAB erscheint Montag bis Freitag und trägt das Datum der Veröffentlichung. 2 Das SHAB erscheint nicht an allgemeinen Feiertagen. Als Feiertage gelten Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffah…

Art. 7, Sprache

1 Bekanntmachungen werden in der Amtssprache des Bundes (Deutsch, Französisch, Italienisch) veröffentlicht, in der sie beim SHAB eingehen. 2 Bekanntmachungen können in begründeten Fällen in Englisch veröffentlicht werden.…

Art. 8, Form der Veröffentlichung

1 Das SHAB erscheint in elektronischer Form. 2 Die SHAB-Daten werden vom Herausgeber mit einer elektronischen Signatur oder einem elektronischen Siegel nach Artikel 2 Buchstabe c, d oder e des Bundesgesetzes…

Alle 18 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).