Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV)
SR 221.411 · 203 Artikel
HRegV (SR 221.411) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 54, geändert (RO 2023 634) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 45, geändert (RO 2023 634) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 19, geändert (RO 2023 634) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 14a, geändert (RO 2023 634) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 10, geändert (RO 2023 634) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 62, geändert (RO 2023 634) in Kraft seit dem 01.01.2025
Auszug aus dem Text (203 Artikel)
Diese Verordnung regelt: a. die Organisation der Handelsregisterführung; b. den Aufbau und den Inhalt des Handelsregisters; c. den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Handelsregisterbehörden; d. das Verfahren zur Eintr…
Im Sinne dieser Verordnung gelten als: a. Gewerbe: b. Rechtsdomizil:…
Die Organisation der Handelsregisterämter obliegt den Kantonen. Diese gewährleisten eine fachlich qualifizierte Handelsregisterführung und treffen Massnahmen zur Verhinderung von Interessenkonflikten.…
1 Das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD) übt die Oberaufsicht über die Handelsregisterführung aus. 2 Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) im Bundesamt für Justiz ist insbe…
1 Die kantonalen Handelsregisterämter berichten dem EHRA jährlich über ihre Tätigkeit. 2 Das EHRA hält die Ergebnisse von Inspektionen in einem Bericht an das kantonale Handelsregisteramt und an di…
1 Das Handelsregister besteht aus dem Tagesregister, dem Hauptregister, den Anmeldungen und Belegen. 2 Das Tagesregister ist das elektronische Verzeichnis aller Einträge in chronologischer Reihenfolge. 3 D…
Das Tages- und das Hauptregister enthalten Einträge über: a. die Rechtseinheiten; b. nicht kaufmännische Prokuren (Art. 458 Abs. 3 OR); c. das Haupt von Gemeinderschaften (Art. 341 Abs. 3 ZGB).…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
