Législation

Verordnung vom 11. Februar 1987 über die Bemessung des landwirtschaftlichen Pachtzinses (Pachtzinsverordnung, PZV)

SR 221.213.221 · PZV · 16 Artikel

Pachtzinsverordnung (SR 221.213.221) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (16 Artikel)

Art. 1

1 Für die Verzinsung des Ertragswertes gilt der Satz von 3,05 Prozent. 2 Ertragswert, Mietwert, Normalbedarf an Wohnraum, bereinigte Bodenpunktzahl und Gesamtnutzungsdauer bestimmen sich nach der Verordnung vom 4. Oktober 1993 über d…

Art. 2, Elemente des Pachtzinses

Der höchstzulässige Pachtzins für Gewerbe setzt sich aus der Verzinsung des Ertragswertes und der Abgeltung der Verpächterlasten zusammen.…

Art. 3, Verzinsung

Die Verzinsung beträgt 3,05 Prozent des Ertragswertes des Gewerbes unter Einschluss der Gebäude und allfälliger Dauerkulturen, einschliesslich der Grundinfrastruktur.…

Art. 4, Abgeltung der Verpächterlasten

1 Die Abgeltung der Verpächterlasten setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: a. Boden: 1,1 Prozent des Ertragswertes für Abschreibungen und Unterhalt; b. Ökonomiegebäude und Grundinfrastruktur bei…

Art. 5, Zins für zusätzliche Wohnungen

Der Pachtzins für zusätzliche Wohnungen zur Betriebsleiterwohnung entspricht dem effektiv erzielbaren Mietzins ohne Nebenkosten.…

Art. 6, Elemente des Pachtzinses

Der höchstzulässige Pachtzins für einzelne Grundstücke setzt sich zusammen aus: a. dem Pachtzins für den Boden (Art. 7 und 8); b. dem Pachtzins für die Anlagen von Dauerkulturen (Art. 9); c. dem Pachtzins für…

Art. 7, Pachtzins für Boden (ohne Rebboden und Sömmerungsweiden)

1 Der höchstzulässige Pachtzins für Boden setzt sich zusammen aus dem Basispachtzins, bereinigt aufgrund der örtlichen Verhältnisse, und allfälligen betriebsbezogenen Zuschläge…

Art. 8, Pachtzins für Rebboden

Der höchstzulässige Pachtzins für Rebboden setzt sich zusammen aus dem Basispachtzins von 5,2 Prozent des Bodenertragswertes, bereinigt aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Sinne von Artikel 7 Absatz 3, und a…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).