Verordnung vom 21. Mai 2008 über die Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer (Geometerverordnung, GeomV)
SR 211.432.261 · GeomV · 39 Artikel
Geometerverordnung (SR 211.432.261) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 22a, geändert (RO 2023 529) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 17, geändert (RO 2022 698) in Kraft seit dem 23.01.2023
- Art. 18, geändert (RO 2022 698) in Kraft seit dem 23.01.2023
- Art. 29, geändert (RO 2011 5227) in Kraft seit dem 01.01.2012
Auszug aus dem Text (39 Artikel)
Diese Verordnung regelt: a. die Voraussetzungen für die Zulassung zum Staatsexamen; b. die Durchführung des Staatsexamens und die Verleihung des Patents; c. das Register der patentierten Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer; d. die…
Zum Staatsexamen für den Erwerb des Patents als Ingenieur-Geometerin oder ‑Geometer wird zugelassen, wer: a. einen anerkannten Hochschulabschluss besitzt; b. eine genügende theoretische Vorbildung nachweist; und c. über ein…
Als Hochschulabschluss anerkannt werden: a. Master einer Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH); b. akkreditierter Master einer schweizerischen Hochschule; c. gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hoch…
1 Die theoretische Vorbildung auf akademischem Niveau muss in den folgenden Fächern nachgewiesen werden: a. wissenschaftliche Grundlagen: 1. Mathematik, 2. Physik; b. Geomatik: 1. geodätische Grundlagen, 2. ge…
1 Das Gesuch um Anerkennung des Hochschulabschlusses und der theoretischen Vorbildung wird spätestens mit der Anmeldung zum Staatsexamen schriftlich bei der Geometerkommission eingereicht. 2 Dem Gesuch sind beiz…
1 Wird die theoretische Vorbildung in einem Fach nicht anerkannt, so kann die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Prüfung ablegen. 2 Die Geometerkommission ist für die Durchführung der Prü…
1 Die Expertinnen und Experten, welche die Prüfung abgenommen haben, stellen das Prüfungsergebnis in den einzelnen Fächern zuhanden der Geometerkommission fest. 2 Die Geometerkommission entscheidet über das Beste…
Eine Prüfung kann in jedem Fach einmal wiederholt werden.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
