Législation

Grundbuchverordnung vom 23. September 2011 (GBV)

SR 211.432.1 · 186 Artikel

GBV (SR 211.432.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

Was sich vorbereitet

Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:

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Auszug aus dem Text (186 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

Diese Verordnung regelt: a. die Organisation der Grundbuchführung; b. den Aufbau, den Inhalt und die Rechtswirkungen des Grundbuchs; c. den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt; d. das Verfahren zur Eintrag…

Art. 2, Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten: a. Liegenschaft: b. Grundbuch: c. Hauptbuch: d. Hauptbuchblatt: e. Tagebuch: f. Plan für das Grundbuch: über die amtliche Vermessung (VAV); g. Belege:…

Art. 3, Gleichwertigkeit der Formen

1 Soweit diese Verordnung nichts Abweichendes vorsieht, gelten die folgenden Papierformen und elektronischen Formen jeweils als gleichwertig: a. Schriftform: 1. Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrif…

Art. 4, Grundbuchämter

Die Organisation der Grundbuchämter und der Grundbuchführung obliegt den Kantonen. Sie gewährleisten eine fachlich qualifizierte Führung des Grundbuchs.…

Art. 5, Amtssprache

1 Die Kantone bestimmen, in welcher Amtssprache oder in welchen Amtssprachen das Hauptbuch in einem Grundbuchkreis geführt wird. 2 Die Anmeldungen sind in einer der Amtssprachen des Grundbuchkreises einzureichen, in dem d…

Art. 6, Oberaufsicht des Bundes

1 Das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) im Bundesamt für Justiz übt die Oberaufsicht über die Grundbuchführung in den Kantonen und über die privaten Aufgabenträger nach Artikel 949 d 2 Es…

Art. 7, Eröffnung von Beschwerdeentscheiden

Alle kantonalen Instanzen eröffnen dem EGBA ihre Beschwerdeentscheide in Grundbuchsachen sofort und unentgeltlich.…

Art. 8, Führung des Grundbuchs

1 Hauptbuch und Tagebuch werden für denselben Grundbuchkreis geführt. 2 Bei der Grundbuchführung mittels Informatik (informatisiertes Grundbuch) werden die Daten des Hauptbuchs und des Tagebuchs im gleichen Sys…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).