Grundbuchverordnung vom 23. September 2011 (GBV)
SR 211.432.1 · 186 Artikel
GBV (SR 211.432.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 21, geändert (RO 2023 529) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 11, geändert (RO 2021 918) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 12, geändert (RO 2021 918) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 12a, geändert (RO 2021 918) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 13, geändert (RO 2021 918) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 1, geändert (RO 2021 918) in Kraft seit dem 01.01.2023
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
Auszug aus dem Text (186 Artikel)
Diese Verordnung regelt: a. die Organisation der Grundbuchführung; b. den Aufbau, den Inhalt und die Rechtswirkungen des Grundbuchs; c. den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt; d. das Verfahren zur Eintrag…
In dieser Verordnung bedeuten: a. Liegenschaft: b. Grundbuch: c. Hauptbuch: d. Hauptbuchblatt: e. Tagebuch: f. Plan für das Grundbuch: über die amtliche Vermessung (VAV); g. Belege:…
1 Soweit diese Verordnung nichts Abweichendes vorsieht, gelten die folgenden Papierformen und elektronischen Formen jeweils als gleichwertig: a. Schriftform: 1. Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrif…
Die Organisation der Grundbuchämter und der Grundbuchführung obliegt den Kantonen. Sie gewährleisten eine fachlich qualifizierte Führung des Grundbuchs.…
1 Die Kantone bestimmen, in welcher Amtssprache oder in welchen Amtssprachen das Hauptbuch in einem Grundbuchkreis geführt wird. 2 Die Anmeldungen sind in einer der Amtssprachen des Grundbuchkreises einzureichen, in dem d…
1 Das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) im Bundesamt für Justiz übt die Oberaufsicht über die Grundbuchführung in den Kantonen und über die privaten Aufgabenträger nach Artikel 949 d 2 Es…
Alle kantonalen Instanzen eröffnen dem EGBA ihre Beschwerdeentscheide in Grundbuchsachen sofort und unentgeltlich.…
1 Hauptbuch und Tagebuch werden für denselben Grundbuchkreis geführt. 2 Bei der Grundbuchführung mittels Informatik (informatisiertes Grundbuch) werden die Daten des Hauptbuchs und des Tagebuchs im gleichen Sys…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
