Législation

Bundesgesetz vom 19. März 2010 über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG)

SR 173.71 · StBOG · 83 Artikel

Strafbehördenorganisationsgesetz (SR 173.71) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (83 Artikel)

Art. 1, Gegenstand und Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz regelt die Organisation der Strafbehörden des Bundes und enthält ergänzende Bestimmungen zur Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO) für den Bereich der Bundesgerichtsbarkeit. 2 E…

Art. 2, Strafbehörden des Bundes

1 Strafverfolgungsbehörden des Bundes sind: a. die Polizei; b. die Bundesanwaltschaft. 2 Gerichtliche Befugnisse in Fällen der Bundesgerichtsbarkeit haben: a. das Bundesstrafgericht; b. das Bundesgericht; c.…

Art. 3, Verfahrenssprache

1 Die Verfahrenssprache ist Deutsch, Französisch oder Italienisch. 2 Die Bundesanwaltschaft bestimmt die Verfahrenssprache bei der Eröffnung der Untersuchung. Sie berücksichtigt dabei namentlich: a. die Sprachkenntn…

Art. 4, Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben

Die Aufgaben der Polizei im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit werden wahrgenommen durch: a. die Bundeskriminalpolizei; b. andere Einheiten des Bundesamtes für Polizei, soweit das Bundesrecht vor…

Art. 5, Stellung der kantonalen Polizeikräfte

1 Nehmen kantonale Polizeikräfte Bundesaufgaben im Rahmen der Strafverfolgung wahr, so unterstehen sie der Aufsicht und den Weisungen der Bundesanwaltschaft. 2 Gegen Verfügungen und Verfahrenshan…

Art. 6, Haftung für Schäden

1 Der Bund haftet nach dem Verantwortlichkeitsgesetz vom 14. März 1958 für Schäden der Organe nach Artikel 4, welche diese bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit widerrecht…

Art. 7, Behörde

Staatsanwaltschaft des Bundes ist die Bundesanwaltschaft.…

Art. 8, Sitz und Zweigstellen

1 Die Bundesanwaltschaft hat ihren Sitz in Bern. 2 Sie kann Zweigstellen einrichten und aufheben.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).