Législation

Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)

SR 173.110 · BGG · 139 Artikel

Bundesgerichtsgesetz (SR 173.110) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (139 Artikel)

Art. 1, Oberste Recht sprechende Behörde

1 Das Bundesgericht ist die oberste Recht sprechende Behörde des Bundes. 2 Es übt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgeri…

Art. 2, Unabhängigkeit

1 Das Bundesgericht ist in seiner Recht sprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet. 2 Seine Entscheide können nur von ihm selbst nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben oder geändert…

Art. 3, Verhältnis zur Bundesversammlung

1 Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht über das Bundesgericht aus. 2 Sie entscheidet jährlich über die Genehmigung des Voranschlags, der Rechnung und des Geschäftsberichts des Bundesgerichts.…

Art. 4, Sitz

1 Sitz des Bundesgerichts ist Lausanne. 2 Eine oder mehrere Abteilungen haben ihren Standort in Luzern.…

Art. 5, Wahl

1 Die Bundesversammlung wählt die Richter und Richterinnen. 2 Wählbar ist, wer in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt ist.…

Art. 6, Unvereinbarkeit

1 Die Richter und Richterinnen dürfen weder der Bundesversammlung noch dem Bundesrat angehören und in keinem anderen Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen. 2 Sie dürfen weder eine Tätigkeit ausüben, welche die Erfüllu…

Art. 7, Nebenbeschäftigung

1 Das Bundesgericht kann den ordentlichen Richtern und Richterinnen gestatten, eine Nebenbeschäftigung ohne Erwerbszweck auszuüben, wenn die uneingeschränkte Erfüllung der Amtspflichten, die Unabhängigkeit und das…

Art. 8, Unvereinbarkeit in der Person

1 Dem Bundesgericht dürfen nicht gleichzeitig als Richter oder Richterinnen angehören: a. Ehegatten, eingetragene Partnerinnen oder Partner und Personen, die in dauernder Lebensgemeinschaft leben; b. Ehe…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).