Reglement des Bundesgerichts vom 11. September 2006 betreffend die Aufsicht über das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht (Aufsichtsreglement des Bundesgerichts, AufRBGer)
SR 173.110.132 · AufRBGer · 15 Artikel
Aufsichtsreglement des Bundesgerichts (SR 173.110.132) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 1, geändert (RO 2023 408) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 2, geändert (RO 2023 408) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 3, geändert (RO 2023 408) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 6a, geändert (RO 2023 408) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 10, geändert (RO 2023 408) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 9, geändert (RO 2011 2239) in Kraft seit dem 01.01.2012
Auszug aus dem Text (15 Artikel)
1 Die administrative Aufsicht obliegt der Verwaltungskommission des Bundesgerichts. Diese wird durch das Generalsekretariat und den Datenschutzbeauftragten oder die Datenschutzbeauftragte des Bundesgerichts unterstützt.…
1 Der Aufsicht unterstehen alle Bereiche der Geschäftsführung, insbesondere die Gerichtsleitung, die Organisation, die Fallerledigung, das Personal- und Finanzwesen sowie der Datenschutz. 2 Ausgenomm…
Die Verwaltungskommission übt ihre Aufsicht insbesondere durch folgende Instrumente aus: a. Prüfung des Geschäftsberichts; b. Aussprachen mit den Gerichtsleitungen und Kontrollen des Geschäftsgangs; c. Finanzaufs…
1 Das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht reichen dem Bundesgericht ihren Geschäftsbericht ein. 2 Der Bericht gibt Auskunft über die Bildung der Spruchkörper, Art und Umfang d…
1 Die Verwaltungskommission führt mit dem Bundesstrafgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundespatentgericht periodisch Aussprachen und Kontrollen über den Gang der Geschäfte und gemeinsam interes…
Die Finanzaufsicht erfolgt durch: a. eine mehrjährige gemeinsame Finanzplanung; b. Prüfung und Besprechung der Entwürfe des Voranschlags und der Jahresrechnung; c. technische Vorgaben zur Gestaltung von Budget und Rech…
1 Das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht reichen dem Bundesgericht ihren Datenschutzbericht ein. 2 Der Bericht gibt Auskunft über das Verzeichnis der Bearbeitungstätigke…
1 Zur Abklärung eines Sachverhaltes kann die Verwaltungskommission eine Untersuchung anordnen. 2 Die Mitglieder und Angestellten des betroffenen Gerichts sind zur Auskunft verpflichtet. 3 Das Ergebnis der Untersuchung…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
