Verordnung des EDA vom 20. September 2002 zur Bundespersonalverordnung (VBPV-EDA)
SR 172.220.111.343.3 · 162 Artikel
VBPV-EDA (SR 172.220.111.343.3) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 15, geändert (RO 2025 232) in Kraft seit dem 01.05.2025
- Art. 17, geändert (RO 2025 232) in Kraft seit dem 01.05.2025
- Art. 2, geändert (RO 2025 232) in Kraft seit dem 01.05.2025
- Art. 14, geändert (RO 2025 232) in Kraft seit dem 01.05.2025
- Art. 15a, geändert (RO 2025 232) in Kraft seit dem 01.05.2025
- Art. 21, geändert (RO 2025 232) in Kraft seit dem 01.05.2025
Auszug aus dem Text (162 Artikel)
(Art. 1 BPV) 1 Diese Verordnung gilt, vorbehältlich einer anderweitigen Regelung in den einzelnen Bestimmungen, für das der Versetzungspflicht unterstehende Personal des EDA. 2 Sie gilt sinngemäss für das andere im Au…
Die Angestellten des EDA gehören den allgemeinen Diensten, dem Fachpersonal oder einer der drei folgenden Karrieren an: a. Karriere Diplomatie; b. Karriere Internationale Zusammenarbeit (IZA); c. konsularische Kar…
In dieser Verordnung bedeuten: a. versetzungspflichtige Angestellte b. im Ausland eingesetzte Angestellte : b bis Auslandvertretung: c. Einsatzort: d. Begleitperson: 1. Ehegatte oder Ehegattin, eingetragener Partner oder ein…
(Art. 2 BPV) Für die Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind zuständig: a. das EDA, unter Vorbehalt von Artikel 2 Absatz 1 BPV, für die Angestellt…
(Art. 2 BPV) Über die Versetzung von versetzungspflichtigen Angestellten entscheiden: a. der Bundesrat für Missionschefs und Missionschefinnen; b. der Departementsvorsteher oder die Departementsvorsteherin für: 1. die übri…
(Art. 2 BPV) 1 Die DR erteilt die Ermächtigungen für: a. den Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten gemäss dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen oder dem Wiener Ü…
Art . 8 Diplomatische und konsularische Titel (Art. 3 Abs. 2 BPV) Die DR ist zuständig für die Verleihung der diplomatischen und konsularischen Titel, sofern diese nicht dem Rang eines Missionschefs oder einer Missionschefin entsprechen.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
