Verordnung vom 4. Oktober 1999 über den Flugdienst beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Flugdienstordnung, FDO)
SR 172.217.2 · FDO · 12 Artikel
Flugdienstordnung (SR 172.217.2) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 1, geändert (RO 2024 511) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 2, geändert (RO 2024 511) in Kraft seit dem 01.01.2025
Auszug aus dem Text (12 Artikel)
Diese Verordnung regelt den Flugdienst beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und bei der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST).…
1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZL und der SUST werden in den Flugdienst zur Durchführung von Dienstflügen eingeteilt, sofern sie: a. zur Erfüllung ihrer Aufgabe eine fliegerische Tätigkeit ausüben oder…
Als Dienstflüge gelten: a. Arbeitsflüge zur unmittelbaren Erfüllung eines dienstlichen Auftrages; b. Flüge zur Abnahme von amtlichen Prüfungen von Flugpersonal; c. Flüge zur amtlichen Prüfung von Flugmaterial; d. Dienstre…
1 Das BAZL wird ermächtigt, sein Personal sowie dasjenige der SUST durch eigene Fluglehrerinnen und Fluglehrer aus- und weiterzubilden. 2 Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet…
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis auf eigenes Begehren oder aus eigenem Verschulden aufgelöst wird, haben die Ausbildungskosten nach den für die Allgemeine Bundesverwaltung…
Müssen Pilotinnen oder Piloten, deren fliegerische Tätigkeit überwiegend in Dienstflügen nach Artikel 3 Buchstaben a und b besteht, aus fliegermedizinischen Gründen aus dem Flugdienst ausscheiden un…
1 Das Departement regelt die Ausrichtung von Vergütungen im Rahmen der personalrechtlichen Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement. 2 Angehörigen des Flugdienstes we…
1 Das für Dienstflüge benötigte Flugmaterial wird vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Halterverantwortung liegt beim BAZL; für einzelne Luftfahrzeuge kann sie der SUST übertragen werden. 2 BAZL und SUST sorgen mit einer…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
