Législation

Verordnung vom 14. November 2012 über die Sprachdienste der Bundesverwaltung (Sprachdiensteverordnung, SpDV)

SR 172.081 · SpDV · 18 Artikel

Sprachdiensteverordnung (SR 172.081) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (18 Artikel)

Art. 1

1 Diese Verordnung regelt: a. die Organisation der Sprachdienste der Bundesverwaltung; b. die Übersetzungs- und die anderen Sprachdienstleistungen der Sprach­dienste; c. die Zusammenarbeit unter den Sprachdiensten und zwischen den Sp…

Art. 2, Organisation

1 Die Sprachdienste der Bundesverwaltung umfassen sämtliche Einheiten, die in den zentralen Sprachdiensten der Bundeskanzlei und in den Departementen Übersetzungs- und andere Sprachdienstleistungen erbringen. 2 Sie sind…

Art. 3, Einheiten der Bundeskanzlei

Die zentralen Sprachdienste der Bundeskanzlei umfassen je eine Einheit für Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch, Englisch und Terminologie, je geleitet von einer verantwortlichen Person.…

Art. 4, Einheiten der Departemente

1 Die Sprachdienste der Departemente umfassen Einheiten für Deutsch, Französisch, Italienisch und, wo dies angezeigt ist, für Englisch und für weitere Sprachen, je geleitet von einer für diese Sprachen vera…

Art. 5, Überdepartementale Koordination

1 Die Bundeskanzlei koordiniert die Übersetzungs- und die andern Sprachdienst­leistungen der Bundesver­waltung; dabei beachtet sie die Anforderungen an die Führbarkeit, den Zusammenhang zwischen den ve…

Art. 6, Die einzelnen Sprachdienstleistungen

Die Sprachdienstleistungen umfassen insbesondere: a. die Übersetzung von Texten in eine oder mehrere Sprachen; b. die Prüfung von Übersetzungen und von weiteren Texten auf ihre Qualität und auf di…

Art. 7, Qualitätsstandards

1 Die Sprachdienstleistungen erfüllen Qualitätsstandards, die insbesondere dazu beitragen, dass die Texte genau, kohärent, einfach, verständlich und geschlechter­gerecht sind. 2 Die Qualitätsstandards sind in den W…

Art. 8, Sprachen

1 Die Sprachen, in denen die Übersetzungs- und die anderen Sprachdienstleistungen erbracht werden, richten sich in erster Linie nach der Sprachen- und nach der Publikationsgesetzgebung. 2 Texte, die nicht unter Absatz 1 fall…

Alle 18 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).