Verordnung vom 17. August 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsverordnung, VlV)
SR 172.061.1 · VlV · 25 Artikel
Vernehmlassungsverordnung (SR 172.061.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 8, geändert (RO 2022 379) in Kraft seit dem 01.08.2022
- Art. 21, geändert (RO 2022 379) in Kraft seit dem 01.08.2022
- Art. 7, geändert (RO 2022 379) in Kraft seit dem 01.08.2022
- Art. 5, geändert (RO 2022 379) in Kraft seit dem 01.08.2022
- Art. 13, geändert (RO 2022 379) in Kraft seit dem 01.08.2022
- Art. 6, geändert (RO 2016 929) in Kraft seit dem 01.04.2016
Auszug aus dem Text (25 Artikel)
1 Diese Verordnung gilt für die Vernehmlassungsverfahren, die vom Bundesrat, von einem Departement, der Bundeskanzlei oder einer Einheit der Bundesverwaltung eröffnet werden (eröffnende Behörde). 2 Soweit ein Gesetz oder eine Verordn…
Die für die Durchführung von Vernehmlassungen zuständigen Behörden (federführende Behörden) erstellen eine Planung ihrer Vernehmlassungen und aktualisieren sie laufend.…
(Art. 5 Abs. 3 VlG) 1 Die federführenden Behörden orientieren die Bundeskanzlei über die Planung ihrer Vernehmlassungen; sie nennen ihr zu jedem Vorhaben den Titel in den drei Amtssprachen und die Frist zur Einreichung d…
1 Die federführende Behörde unterbreitet der Bundeskanzlei rechtzeitig vor der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens die Vernehmlassungsunterlagen zur Konsultation. 2 Sie konsultiert die Bundeskanzl…
Die Bundeskanzlei führt in elektronischer Form eine öffentlich zugängliche, laufend aktualisierte Liste der geplanten Vernehmlassungen.…
Im Antrag an die eröffnende Behörde ist insbesondere zu begründen: a. weshalb das Vernehmlassungsverfahren gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 VlG durchgeführt werden muss oder gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 VlG durch…
1 Die Vernehmlassungsunterlagen umfassen: a. die Vernehmlassungsvorlage; b. bei einer Erlassänderung: eine übersichtliche Darstellung der geplanten Änderungen im Vergleich zum geltende…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
