Bundesgesetz vom 18. März 1988 über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Parlamentsressourcengesetz, PRG)
SR 171.21 · PRG · 20 Artikel
Parlamentsressourcengesetz (SR 171.21) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 3, geändert (RO 2003 3661) in Kraft seit dem 04.12.2023
- Art. 3a, geändert (RO 2012 4573) in Kraft seit dem 01.09.2012
- Art. 2, geändert (RO 2012 4573) in Kraft seit dem 01.09.2012
- Art. 3, geändert (RO 2012 4573) in Kraft seit dem 01.09.2012
- Art. 6a, geändert (RO 2003 3661) in Kraft seit dem 15.10.2010
- Art. 3a, geändert (RO 2002 3629) in Kraft seit dem 01.08.2008
Auszug aus dem Text (20 Artikel)
1 Die Mitglieder der eidgenössischen Räte (Ratsmitglieder) erhalten für ihre parla mentarische Tätigkeit vom Bund ein Einkommen. 2 Sie erhalten einen Beitrag zur Deckung der Kosten, die ihnen bei der parlamentari schen Täti…
Die Ratsmitglieder erhalten für die Vorbereitung der Ratsarbeit ein Jahreseinkommen von 26 000 Franken .…
1 Für jeden Arbeitstag, an dem ein Ratsmitglied an Sitzungen seines Rates, einer Kommission oder Delegation, seiner Fraktion oder deren Vorstand teilnimmt, sowie für jeden Arbeitstag, an dem es im Auftrag des Ratspräsidenten…
Die Ratsmitglieder erhalten eine Jahresentschädigung von 33 000 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die der Erfüllung ihres parlamentarischen Mandates d…
Die Ratsmitglieder erhalten eine Mahlzeiten- und eine Übernachtungsentschädigung.…
Die Ratsmitglieder werden für Reisekosten, die im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit im In- und Ausland entstehen, entschädigt.…
Die Ratsmitglieder, die weit von Bern entfernt wohnen und lange Reisezeiten benötigen, erhalten eine Distanzentschädigung.…
Die Ratsmitglieder erhalten im gleichen Umfang Familienzulagen wie das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung gemäss Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 . Familienzulagen, die das Ratsmitglied oder der andere E…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
