Législation

Geschäftsreglement des Nationalrates vom 3. Oktober 2003 (GRN)

SR 171.13 · 77 Artikel

GRN (SR 171.13) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (77 Artikel)

Art. 1, Konstituierende Sitzung

1 Nach den Gesamterneuerungswahlen versammelt sich der neu gewählte Rat an dem vom Gesetz festgelegten Tag zu seiner konstituierenden Sitzung. 2 Die Traktanden dieser Sitzung sind in der nachstehenden Reihenfo…

Art. 2, Alterspräsidentin oder Alterspräsident

1 Alterspräsidentin oder Alterspräsident im sich konstituierenden Rat ist dasjenige Mitglied des Rates, das die längste ununterbrochene Amtsdauer aufweist. Bei gleicher Amtsdauer hat das ältere…

Art. 3, Aufgaben der Alterspräsidentin oder des Alterspräsidenten

1 Die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident: a. ernennt unter Berücksichtigung von Artikel 43 Absatz 3 ParlG acht Mitglieder des provisorischen Büros; b. präsidiert das p…

Art. 4, Aufgaben des provisorischen Büros

1 Das provisorische Büro: a. prüft, ob die Wahlen der Mehrheit der Mitglieder des Rates unangefochten geblieben oder für gültig erklärt worden sind, und stellt, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist,…

Art. 5, Vereidigung

1 Zur Vereidigung erheben sich alle Personen im Ratssaal. 2 Die Präsidentin oder der Präsident lässt die Eides- oder Gelübdeformel durch die Generalsekretärin oder den Generalsekretär vorlesen. 3 Wer den Eid ablegt, spric…

Art. 6, Wahl

1 Der Rat wählt die Mitglieder des Präsidiums sofort nach seiner Konstituierung, in den folgenden Amtsjahren zu Beginn der ersten Sitzung. 2 Er trägt der Stärke der Fraktionen und den Amtssprachen angemessen Rechnung. 3 Wird das…

Art. 7, Aufgaben

1 Die Präsidentin oder der Präsident erfüllt die Aufgaben, die das Gesetz bezeichnet, und: a. leitet die Verhandlungen des Rates; b. legt, unter Vorbehalt anders lautender Ratsbeschlüsse, die Tagesordnung des Rates im Rahmen…

Art. 8, Zusammensetzung und Verfahren

1 Das Büro besteht aus: a. den drei Mitgliedern des Präsidiums; b. den vier Stimmenzählerinnen oder Stimmenzählern; c. den Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen. 2 Eine Stimmenzählerin oder ein S…

Alle 77 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).