Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG)
SR 151.3 · BehiG · 24 Artikel
Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 9, geändert (RO 2019 1749) in Kraft seit dem 01.01.2020
- Art. 1, geändert (RO 2016 689) in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 2, geändert (RO 2016 689) in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 10, geändert (RO 2006 2197 1069) in Kraft seit dem 01.01.2007
Auszug aus dem Text (24 Artikel)
1 Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. 2 Es setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am ge…
1 In diesem Gesetz bedeutet Mensch mit Behinderungen (Behinderte, Behinderter) 2 Eine Benachteiligung 3 Eine Benachteiligung beim Zugang zu einer Baute einer Anlage einer Wohnung oder einer Einrichtung oder einem Fahrzeug de…
Das Gesetz gilt für: a. öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, für welche nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Bewilligung für den Bau oder für die Erneuerung der öffentlich zugänglichen Bereiche erteilt wird;…
Dieses Gesetz steht weitergehenden Bestimmungen der Kantone zu Gunsten der Menschen mit Behinderungen nicht entgegen.…
1 Bund und Kantone ergreifen Massnahmen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen; sie tragen dabei den besonderen Bedürfnissen behinderter Frauen Rechnung. 2 Angemessene M…
Private, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, dürfen Behinderte nicht auf Grund ihrer Behinderung diskriminieren.…
1 Wer im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 benachteiligt wird, kann im Falle eines Neubaus oder einer Erneuerung einer Baute oder Anlage im Sinne von Artikel 3 Buchstaben a, c und…
1 Wer durch ein konzessioniertes Unternehmen oder das Gemeinwesen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 benachteiligt wird, kann beim Gericht oder bei der Verwaltungsbehörde verlangen, dass der Anbieter…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
