Verordnung vom 20. September 2002 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG)
SR 143.11 · VAwG · 78 Artikel
Ausweisverordnung (SR 143.11) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 42, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 43, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 40, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 42, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 10, geändert (RO 2021 800) in Kraft seit dem 01.01.2022
- Art. 5a, geändert (RO 2020 2841) in Kraft seit dem 01.08.2020
Auszug aus dem Text (78 Artikel)
Es gibt folgende Ausweisarten: a. Pass; b. Identitätskarte.…
1 Es gibt folgende Passarten: a. ordentlicher Pass; b. provisorischer Pass; c. ordentlicher Diplomatenpass; d. provisorischer Diplomatenpass; e. ordentlicher Dienstpass; f. provisorischer Dienstpass. 2 Ordentliche Pässe, or…
1 Ein provisorischer Pass wird ausgestellt in dringenden Fällen, wenn: a. die Zeit zur Erlangung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht; b. ein gültiger Ausweis nicht behändigt und vorgelegt werden kann; c. ein…
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Departement) bestimmt die Form und das Aussehen der Ausweise und gibt sie heraus.…
1 Der ordentliche Pass und die Identitätskarte werden ausgestellt: a. für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben: für 10 Jahre; b. für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages da…
Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dez. 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in den von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten, ABl. L 385 vom 29…
Fedpol ist zuständig für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen zur Übernahme von D…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
