Bundesgesetz vom 22. Juni 2001 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG)
SR 143.1 · AwG · 21 Artikel
Ausweisgesetz (SR 143.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 10, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 14, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 12, geändert (RO 2021 565) in Kraft seit dem 01.06.2022
- Art. 7, geändert (RO 2016 2561) in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 7, geändert (RO 2016 2561) in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 5, geändert (RO 2011 725) in Kraft seit dem 01.01.2013
Auszug aus dem Text (21 Artikel)
1 Alle Schweizer Staatsangehörigen haben Anspruch auf einen Ausweis je Ausweisart. 2 Ausweise im Sinne dieses Gesetzes dienen der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der eigenen Ide…
1 Jeder Ausweis muss folgende Daten enthalten: a. amtlicher Name; b. Vornamen; c. Geschlecht; d. Geburtsdatum; e. Heimatort; f. Nationalität; g. Grösse; h. Unterschrift; i. Fotografie; j. ausstellende Behörde; k.…
1 Der Datenchip ist gegen Fälschungen und unberechtigtes Lesen zu schützen. Der Bundesrat bestimmt die entsprechenden technischen Anforderungen. 2 Der Bundesrat ist befugt, mit anderen Staaten…
Ausweise sind befristet gültig. Der Bundesrat regelt ihre Gültigkeitsdauer.…
1 Ausweise werden im Inland von den Stellen ausgestellt, welche die Kantone bezeichnen. Der Bundesrat kann weitere Stellen bezeichnen. Verfügt ein Kanton über mehrere ausstellende Behörden, so bestimmt er eine für die Ausstellung von…
1 Die Kantone können die Wohnsitzgemeinden ermächtigen, Anträge auf die Ausstellung von Identitätskarten ohne Chip entgegenzunehmen. In diesem Fall ist die von den Kantonen bezeic…
1 Wer einen Ausweis erhalten will, muss in der Schweiz bei der vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stelle oder bei der schweizerischen Vertretung im Ausland persönlich vorsprechen, um den Antrag auf Ausstellung eines Ausweises einzurei…
1 Die Wohnsitzgemeinden prüfen die Anträge für Identitätskarten, einschliesslich der geltend gemachten Identität, und leiten diese an die ausstellende Behörde des Kantons weiter. 1bis Die ausstellende Behörde prüft, ob die Angaben au…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
