Législation

Asylverordnung 2 vom 11. August 1999 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV 2)

SR 142.312 · AsylV 2 · 101 Artikel

Asylverordnung 2 (SR 142.312) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

Was sich vorbereitet

Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:

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Auszug aus dem Text (101 Artikel)

Art. 1

Diese Verordnung regelt die Festsetzung, Ausrichtung, Abrechnung und Rückerstattung von Leistungen des Bundes, der Kantone und Dritter im Asylbereich.…

Art. 2, Definition der durch Bundesbeiträge vergütbaren Sozialhilfe- und Nothilfeleistungen

(Art. 88 AsylG) Vergütbare Sozialhilfe- und Nothilfeleistungen nach Artikel 88 des AsylG sind Unterstützungen im Sinne von Artikel 82 des AsylG und A…

Art. 3, Festsetzung und Ausrichtung der Sozialhilfe und der Nothilfe

1 Bei Flüchtlingen, Staatenlosen und Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung richten sich die Festsetzung, die Ausrichtung und die Einschränkung der Sozialhilfeleistun…

Art. 4, Koordinationsstelle

1 Die Kantone bezeichnen für den Verkehr mit dem Bund eine Koordinationsstelle. 2 ……

Art. 5, Auszahlungsverfahren

(Art. 88, 91 Abs. 2 bis 1 Der Bund vergütet den Kantonen die Leistungen nach Artikel 88 und Artikel 91 Absatz 2 bis (AIG) quartalsweise gestützt auf die im Datensystem des Staatssekretariates für Migration (SEM)…

Art. 5 a, Datenerhebung

(Art. 95 Abs. 2 AsylG) Für die Steuerung und Anpassung der finanziellen Abgeltungen des Bundes können die Kantone verpflichtet werden, Daten zu Handen des Bundes zu erheben.…

Art. 5 b, Prämienverbilligung für vorläufig aufgenommene Personen

(Art. 82 a Der Anspruch von vorläufig aufgenommenen Personen auf Prämienverbilligungsbeiträge nach Artikel 65 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung…

Art. 6, Geltendmachung der Kinderzulagen

1 Macht die asylsuchende Person einen Anspruch auf Kinderzulagen nach Artikel 84 des AsylG geltend, so hat sie diesen entsprechend den kantonalen Vorschriften bei jedem Stellenantritt anzumelden. 2 Um…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).