Législation

Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG)

SR 142.31 · 214 Artikel

AsylG (SR 142.31) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (214 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

Dieses Gesetz regelt: a. die Asylgewährung und die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der Schweiz; b. den vorübergehenden Schutz von Schutzbedürftigen in der Schweiz und deren Rückkehr.…

Art. 2, Asyl

1 Die Schweiz gewährt Flüchtlingen auf Gesuch hin Asyl; massgebend ist dieses Gesetz. 2 Asyl umfasst den Schutz und die Rechtsstellung, die Personen aufgrund ihrer Flüchtlingseigenschaft in der Schweiz gewährt werden. Es schlies…

Art. 3, Flüchtlingsbegriff

1 Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politisc…

Art. 4, Gewährung vorübergehenden Schutzes

Die Schweiz kann Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt, vorübergehenden…

Art. 5, Rückschiebungsverbot

1 Keine Person darf in irgendeiner Form zur Ausreise in ein Land gezwungen werden, in dem ihr Leib, ihr Leben oder ihre Freiheit aus einem Grund nach Artikel 3 Absatz 1 gefährdet ist oder in dem sie Gefahr läuft,…

Art. 5 a, Zusammenarbeit und Koordination mit fedpol

1 Das Staatssekretariat für Migration (SEM) arbeitet im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben bei der Terrorismusbekämpfung mit fedpol zusammen. 2 Es koordiniert die Massnahmen in seinem Zus…

Art. 5 b, Sicherheitsaufgaben der Migrationsbehörden

Das SEM prüft im Rahmen seiner Aufgaben und Zuständigkeiten, ob Ausländerinnen und Ausländer eine Gefahr für die innere oder die äussere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen der…

Art. 6, Verfahrensgrundsätze

Verfahren richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG), dem Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 und dem Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 , soweit das vorliegende Ge…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).