Législation

Verordnung vom 15. August 2018 über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)

SR 142.204 · 77 Artikel

VEV (SR 142.204) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (77 Artikel)

Art. 1, Gegenstand und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt die Einreise in die Schweiz, den Flughafentransit sowie die Visumerteilung an Ausländerinnen und Ausländer. 2 Sie gilt, soweit die Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) keine ab…

Art. 2, Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten: a. kurzfristiger Aufenthalt: Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum; b. längerfristiger Aufenthalt: Aufenthalt von mehr als 90 Tagen innerhal…

Art. 3, Einreisevoraussetzungen für kurzfristige Aufenthalte

1 Die Einreisevoraussetzungen für kurzfristige Aufenthalte richten sich nach Artikel 6 des Schengener Grenzkodex Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates…

Art. 4, Einreisevoraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt

1 Für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Ausländerinnen und Ausländer neben den Voraussetzungen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, d und e des Schengener Grenzkodex…

Art. 5, Voraussetzungen für den Flughafentransit

Für einen Flughafentransit müssen Ausländerinnen und Ausländer die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a. Sie müssen ein gültiges und anerkanntes Reisedokument nach Artikel 6 besitzen. b. Sie…

Art. 6, Reisedokument

1 Ausländerinnen und Ausländer müssen für einen kurz- oder längerfristigen Aufenthalt sowie für den Flughafentransit ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument besitzen. Abweichende Regelungen in bilater…

Art. 7, Ausnahmen von der Reisedokumentenpflicht

Das SEM kann in begründeten Fällen Ausnahmen von der Reisedokumentenpflicht bewilligen, insbesondere aus humanitären Gründen oder zur Wahrung nationaler Interessen.…

Art. 8, Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte

1 Staatsangehörige von Staaten, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Lis…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).