Législation

Verordnung vom 22. Mai 2002 über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Verordnung über den freien Personenverkehr, VFP)

SR 142.203 · VFP · 39 Artikel

Verordnung über den freien Personenverkehr (SR 142.203) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (39 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

(Art. 10 Freizügigkeitsabkommen und Art. 10 Anhang K EFTA-Übereinkommen) 1 Diese Verordnung regelt den freien Personenverkehr nach den Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommen und des EFTA-Übereinkommens unter Berücksichtig…

Art. 2, Geltungsbereich

1 Diese Verordnung gilt für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Angehörige) sowie die Staatsangehörigen von Norwegen, Island und des Fürstentums Liechtenstein als Angehörige der Mitgli…

Art. 3, Ausnahmen vom Geltungsbereich

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 ( AS 2007 5533 ). Ausnahmen vom Geltungsbereich 1 Diese Verordnung gilt nicht für EU- und EFTA-Angehörige und ihre Familienangehörigen, die unter die Regelun…

Art. 4, Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA, Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Grenzgängerbewilligung EU/EFTA

(Art. 6, 7, 12, 13, 20 und 24 Anhang I Freizügigkeitsabkommen und Art. 6, 7, 11, 12, 19 und 23 Anhang K Anlage 1 EFTA-Übereinkommen…

Art. 5, Niederlassungsbewilligung EU/EFTA

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 ( AS 2007 5533 ). Niederlassungsbewilligung EU/EFTA EU- und EFTA-Angehörige und ihre Familienangehörigen erhalten eine unbefristete Niederlassungsbewilligung…

Art. 6, Ausländerausweise

Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 der V vom 20. Sept. 2019, in Kraft seit 1. Nov. 2019 ( AS 2019 3041 ). Ausländerausweise 1 EU- und EFTA-Angehörige und ihre Familienangehörigen sowie Dienstleistungserbringer nach Artikel 2 Absatz 3, di…

Art. 7, Visumverfahren

Fassung gemäss Art. 69 Abs. 2 Ziff. 1 der V vom 15. Aug. 2018 über die Einreise und Visumerteilung, in Kraft seit 15. Sept. 2018 ( AS 2018 3087 ). Visumverfahren (Anhang I Art. 1 Freizügigkeitsabkommen und Anhang K Art. 1 EFTA-Überei…

Art. 8

Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 27. Nov. 2024, mit Wirkung seit 1. Jan. 2025 ( AS 2024 748 ).…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).