Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)
SR 142.20 · AIG · 247 Artikel
Ausländer- und Integrationsgesetz (SR 142.20) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 111j, geändert (RO 2025 348) in Kraft seit dem 01.08.2025
- Art. 68e, geändert (RO 2025 349) in Kraft seit dem 15.06.2025
- Art. 5, geändert (RO 2025 346) in Kraft seit dem 15.06.2025
- Art. 7, geändert (RO 2025 347) in Kraft seit dem 15.06.2025
- Art. 5, geändert (RO 2025 346) in Kraft seit dem 15.06.2025
- Art. 68a, geändert (RO 2025 349) in Kraft seit dem 15.06.2025
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
- Übernahme und Umsetzung der Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (Prüm II)
- Genehmigung und Umsetzung der Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027; Abschluss des Briefwechsels
- Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen (IPV)
- Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/xxx zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Auszug aus dem Text (247 Artikel)
Dieses Gesetz regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Zudem regelt es die Förderung von deren Integration.…
1 Dieses Gesetz gilt für Ausländerinnen und Ausländer, soweit keine anderen Bestimmungen des Bundesrechts oder von der Schweiz abgeschlossene völkerrechtliche Verträge zur Anwendung kommen. 2 Für Staatsangehörige der…
1 Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern erfolgt im Interesse der Gesamtwirtschaft; ausschlaggebend sind die Chancen für eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt sowie in das…
1 Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz. 2 Die Integration soll längerfristi…
1 Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz einreisen wollen: a. müssen über ein für den Grenzübertritt anerkanntes Ausweispapier verfügen; a bis müssen, sofern erforderlich, über ein Visum nach der Ver…
1 Das Visum wird im Auftrag der zuständigen Behörde des Bundes oder der Kantone von der schweizerischen Vertretung im Ausland oder von einer anderen durch den Bundesrat bestimmten Behörde ausgestellt. 2 Bei Ver…
1 Die Ein- und Ausreise richtet sich nach den Schengen-Assoziierungsabkommen. 1bis Der Bund arbeitet mit der für die Überwachung der Schengen-Aussengrenzen zuständigen Agentur der Europäischen Union…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
