Législation

Verfassung der Republik und des Kantons Jura, vom 20. März 1977

SR 131.235 · 156 Artikel

Verfassung der Republik und des Kantons Jura, vom 20. März 1977 (SR 131.235) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (156 Artikel)

Art. 1, Staatsform

1 Die jurassische Republik ist ein auf Brüderlichkeit gegründeter demokratischer und sozialer Staat. 2 Sie ist ein souveräner Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft.…

Art. 2, Ausübung der Souveränität

Die Souveränität steht dem Volk zu, das sie unmittelbar oder durch seine Vertreter ausübt.…

Art. 3, Sprache

Das Französische ist Landes- und Amtssprache der Republik und des Kantons Jura.…

Art. 4, Zusammenarbeit

1 Die Republik und der Kanton Jura arbeitet mit den anderen Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft zusammen. 2 Sie ist bestrebt, mit ihren Nachbarn eng zusammenzuarbeiten. 3 Sie ist weltoffen und arbeitet mit d…

Art. 5, Wappen

Die Republik und der Kanton Jura hat das folgende Wappen: «Gespalten von Silber mit rotem Bischofsstab und von Rot mit drei silbernen Balken»…

Art. 6, Gleichheit vor dem Gesetz

1 Mann und Frau sind gleichberechtigt. 2 Niemand darf wegen seiner Geburt, seiner Herkunft, seiner Rasse, seiner weltanschaulichen Überzeugung, seiner Meinung oder seiner sozialen Stellung benachteiligt oder…

Art. 7, Menschenwürde

1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2 Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und auf Chancengleichheit.…

Art. 8, Freiheitsrechte

Die persönliche Freiheit ist gewährleistet. Gewährleistet sind insbesondere: a. das Recht auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit; b. das Recht auf Achtung der Privatsphäre und der Wohnung; c. das Re…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).