Législation

Verfassung des Kantons Waadt, vom 14. April 2003

SR 131.231 · 193 Artikel

Verfassung des Kantons Waadt, vom 14. April 2003 (SR 131.231) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (193 Artikel)

Art. 1

1 Der Kanton Waadt ist ein demokratisches Staatswesen, das auf Freiheit, Verantwortung, Solidarität und Gerechtigkeit gegründet ist. 2 Das Volk ist souverän. Das Stimm- und Wahlrecht ist die einzige unmittelbare oder mittelbare Quell…

Art. 2

1 2 Das Kantonswappen stellt sich wie folgt dar: von Weiss und Grün geteilt, oben die in drei Zeilen angeordneten Worte «Liberté et Patrie» in goldenen schwarz umränderten Lettern.…

Art. 3

Die Amtssprache des Kantons ist Französisch.…

Art. 4

Die Kantonshauptstadt ist Lausanne.…

Art. 5

1 Der Kanton arbeitet mit dem Bund, den übrigen Kantonen, den Nachbarregionen und mit den anderen Staaten oder ihren Bevölkerungen zusammen. Er ist offen gegenüber Europa und der Welt. 2 Der Staat beteiligt sich an der Schaffung inte…

Art. 6

1 Der Staat setzt sich zum Ziel: a. das Gemeinwohl und den kantonalen Zusammenhalt; b. die harmonische Einbindung des Einzelnen in die Gesellschaft; c. die Erhaltung der physischen Lebensgrundlagen und die nachhaltige Bewahrung der n…

Art. 7

1 Grundlage und Grenze staatlichen Handelns ist das Recht. 2 Staatliches Handeln ist frei von Willkür; es muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Es ist nach Treu und Glauben und auf transparente Weise auszuü…

Art. 8

1 Jede natürliche oder juristische Person ist für sich selbst verantwortlich und nimmt ihre Verantwortung gegenüber den anderen wahr. 2 Sie trägt zum guten Funktionieren der Gemeinschaft bei, in der sie lebt, und übernimmt ihre Mitve…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).