Législation

Verfassung des Kantons Thurgau, vom 16. März 1987

SR 131.228 · 101 Artikel

Verfassung des Kantons Thurgau, vom 16. März 1987 (SR 131.228) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (101 Artikel)

§ 1, Verhältnis zu Bund und Kantonen

§ 1 Verhältnis zu Bund und Kantonen 1 Der Thurgau ist ein eigenständiger Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 2 Er unterstützt den Bund in der Erfüllung seiner Aufgaben. 3 Er strebt die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und mit d…

§ 2, Anforderungen an staatliches Handeln

§ 2 Anforderungen an staatliches Handeln 1 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die rechtsstaatlichen Grundsätze dieser Verfassung gebunden. 2 Alles staatliche Handeln muss auf einem Rechtssatz beruhen, im öffentlichen Interesse liegen…

§ 3, Rechtsgleichheit

§ 3 Rechtsgleichheit Die Gleichheit vor dem Recht ist gewährleistet.…

§ 4, Rückwirkung

§ 4 Rückwirkung Rückwirkende Erlasse dürfen den Einzelnen nicht zusätzlich belasten.…

§ 5, Menschenwürde

§ 5 Menschenwürde Der Staat achtet und schützt Würde und Freiheit des Einzelnen.…

§ 6, Freiheitsrechte

§ 6 Freiheitsrechte Die Freiheitsrechte sind gewährleistet, insbesondere: 1. die persönliche Freiheit; 2. die Freiheit und der Schutz des Privat- und Geheimbereiches; 3. die Glaubens- und Gewissensfreiheit; 4. die Informations-, Meinungs- u…

§ 7, Eigentumsgarantie

§ 7 Eigentumsgarantie 1 Das Eigentum ist gewährleistet. 2 Jedermann hat Anspruch auf volle Entschädigung bei Enteignung und bei Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen.…

§ 8, Schranken

§ 8 Schranken 1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und erfordern ein überwiegendes öffentliches Interesse. 2 Die Grundrechte von Personen, die in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zum Staat stehen,…

Alle 101 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).