Verfassung des Kantons Aargau, vom 25. Juni 1980
SR 131.227 · 137 Artikel
Verfassung des Kantons Aargau, vom 25. Juni 1980 (SR 131.227) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- § 42a Accepté en, geändert in Kraft seit dem 30.06.2024
- § 76, geändert in Kraft seit dem 01.01.2023
- § 76, geändert in Kraft seit dem 01.01.2023
- § 31, geändert in Kraft seit dem 01.01.2022
- § 29 Accepté en, geändert in Kraft seit dem 01.08.2013
- § 29 Accepté en, geändert in Kraft seit dem 01.08.2013
Auszug aus dem Text (137 Artikel)
§ 1 Volk und Staatsgewalt Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.…
§ 2 Ausrichtung der öffentlichen Tätigkeit Volk und Behörden richten ihr Handeln am Rechte aus und verhalten sich nach Treu und Glauben. Jede öffentliche Tätigkeit muss ihren Zielen angemessen sein.…
§ 3 Verhältnis zur Eidgenossenschaft 1 Der Kanton beteiligt sich nach Massgabe des Bundesrechts aktiv an der Gestaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 2 Er erfüllt umsichtig und loyal die ihm vom Bund übertragenen Aufgaben.…
§ 4 Verhältnis zu andern Kantonen Der Kanton Aargau arbeitet bei allen Aufgaben, die sinnvollerweise interkantonal zu lösen sind, mit anderen Kantonen zusammen. Er fördert die gemeinschaftliche Tätigkeit der Kantone.…
§ 5 Gemeinden 1 Der Kanton gliedert sich in Gemeinden. 2 Die Gemeinden ordnen und verwalten unter Aufsicht des Kantons ihre Angelegenheiten selbständig.…
§ 6 Bürgerrecht Das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht werden durch das Gesetz geregelt.…
§ 7 1. Geltung 1 Die Grundrechte binden alle öffentliche Gewalt. 2 Soweit sie ihrem Wesen nach dazu geeignet sind, verpflichten sie Privatpersonen untereinander.…
§ 8 2. Schranken 1 Grundrechte dürfen nur eingeschränkt werden, soweit das Bundesrecht oder diese Verfassung es zulassen. 2 Für Personen, die in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zum Staate stehen, dürfen die Grundrechte zusätzlich n…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
