Verfassung des Kantons Graubünden, vom 14. September 2003
SR 131.226 · 110 Artikel
Verfassung des Kantons Graubünden, vom 14. September 2003 (SR 131.226) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 51a, geändert in Kraft seit dem 01.04.2023
- Art. 27, geändert in Kraft seit dem 01.10.2021
- Art. 55, geändert in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 10, geändert in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 54, geändert in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 83a, geändert in Kraft seit dem 01.11.2016
Auszug aus dem Text (110 Artikel)
Der Kanton Graubünden ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.…
1 Der Kanton Graubünden ist ein eigenständiger Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 2 Er unterstützt den Bund in der Erfüllung seiner Aufgaben. 3 Er arbeitet mit den anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammen…
1 Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch sind die gleichwertigen Landes- und Amtssprachen des Kantons. 2 Kanton und Gemeinden unterstützen und ergreifen die erforderlichen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen un…
1 Der Aufbau des Staates und die Ausübung staatlicher Macht beruhen auf den Grundsätzen der Gewaltenteilung und Gewaltenhemmung. 2 Behörden wirken zur Erfüllung der Staatsziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zusammen.…
1 Grundlage und Schranke des staatlichen Handelns ist das Recht. 2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. 3 Behörden und Private handeln nach Treu und Glauben.…
Jede Person trägt Verantwortung für sich selbst sowie Mitverantwortung für die Gemeinschaft und für die Erhaltung der Lebensgrundlagen.…
Die Grundrechte und Sozialziele sind im Rahmen der Bundesverfassung SR 101 und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen gewährleistet.…
Die Verfahrensgarantien und der Rechtsschutz sind im Rahmen der Bundesverfassung SR 101 und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen gewährleistet.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
