Législation

Verfassung des Kantons Schaffhausen, vom 17. Juni 2002

SR 131.223 · 124 Artikel

Verfassung des Kantons Schaffhausen, vom 17. Juni 2002 (SR 131.223) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (124 Artikel)

Art. 1

1 Der Kanton Schaffhausen ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. 2 Er ist ein eigenständiges Glied der Schweizerischen Eidgenossenschaft.…

Art. 2

Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.…

Art. 3

1 Der Kanton beteiligt sich aktiv an der Willensbildung im Bund. 2 Er erfüllt die ihm vom Bund übertragenen Aufgaben unter Wahrung seiner Interessen und derjenigen der Gemeinden. 3 Er arbeitet mit den anderen Kantonen und dem Ausland…

Art. 4

1 Der Kanton Schaffhausen umfasst das Gebiet, das ihm durch die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährleistet ist. 2 Er gliedert sich in Gemeinden.…

Art. 5

Das Gesetz regelt Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts.…

Art. 6

1 Jede Person trägt Verantwortung für sich selbst. 2 Sie trägt Mitverantwortung für die Gemeinschaft und die Umwelt. 3 Sie erfüllt die Pflichten, die ihr durch Verfassung und Gesetz übertragen werden.…

Art. 7

1 Staatliches Handeln muss auf einem Rechtssatz beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. 2 Der Schutz vor staatlicher Willkür ist gewährleistet. 3 Staatliche Organe und Private verhalten sich nach Treu und…

Art. 8

Der Aufbau des Staates und die Ausübung staatlicher Macht richten sich nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).