Verfassung des Kantons Glarus, vom 1. Mai 1988
SR 131.217 · 149 Artikel
Verfassung des Kantons Glarus, vom 1. Mai 1988 (SR 131.217) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 52, geändert in Kraft seit dem 01.01.2020
- Art. 59, geändert in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 58, geändert in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 58, geändert in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 58, geändert in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 62, geändert in Kraft seit dem 01.01.2018
Auszug aus dem Text (149 Artikel)
1 Der Kanton Glarus ist ein Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 2 Die Staatsgewalt beruht im Volk. Es übt diese unmittelbar an der Landsgemeinde, an der Gemeindeversammlung und an der Urne, mittelbar durch die von ihm gewähl…
1 Alle Staatsgewalt ist durch die Grundrechte beschränkt. 2 Jedermann soll bei der Ausübung seiner Grundrechte die Rechte anderer achten. 3 Die Grundrechte können nur im Rahmen der Verfassung und aufgrund des…
Persönlichkeit, Würde und Freiheit des Menschen sind unantastbar.…
1 Die Rechtsgleichheit ist für jedermann gewährleistet. 2 Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Sprache, seiner Rasse, seiner Heimat oder Herkunft, seiner religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ansich…
1 Jedermann hat das Recht auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Bewegungsfreiheit, persönliche Sicherheit, Schutz der Gesundheit sowie Schutz vor Missbrauch der ihn betreffenden Daten. 2 Das Privatl…
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich.…
Die freie Bildung religiöser Gemeinschaften und die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen sind gewährleistet, soweit sie nicht die öffentliche Ordnung oder den konfessionellen Frieden ernsthaft beei…
Die freie Meinungsbildung, Meinungsäusserung und Meinungsverbreitung in Wort, Schrift und Bild oder auf andere Weise ist gewährleistet, soweit die öffentliche Ordnung, der Jugendschutz und der Schutz der persönlichen…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
