Législation

Verfassung des Kantons Obwalden, vom 19. Mai 1968

SR 131.216.1 · 125 Artikel

Verfassung des Kantons Obwalden, vom 19. Mai 1968 (SR 131.216.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (125 Artikel)

Art. 1

SR 101 Der Kanton Obwalden ist ein demokratischer Freistaat und im Rahmen der Bundesverfassung souveräner Stand und Bundesglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft.…

Art. 2

1 Der Kanton umfasst die sieben Gemeinden Sarnen, Kerns, Sachseln, Alpnach, Giswil, Lungern und Engelberg. 2 Sarnen ist Hauptort des Kantons und Sitz der Kantonsbehörden.…

Art. 3

1 Die römisch-katholische Konfession als Mehrheitsbekenntnis und die evangelisch-reformierte Konfession werden als Kirchen mit öffentlich-rechtlicher Selbständigkeit und eigener Rechtspersönlichkeit anerkannt und geniessen den Schutz…

Art. 4

1 Die Religionsgemeinschaften organisieren sich nach ihrem kirchlichen Selbstverständnis. 2 Für die katholische Kirchenorganisation ist das katholische Kirchenrecht massgebend. Die Kirchgemeindeorganisation vollzieht sich nach Massga…

Art. 5

1 Die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen ordnen ihre Angelegenheiten selbständig. 2 In gemischten Belangen, die den ganzen Kanton beschlagen, hat der Erziehungsrat unter Beizug eines Vertreters der betreffenden Konfession die A…

Art. 6

1 Kirchliche Körperschaften, Stiftungen und Anstalten, die nicht durch Verfassung oder Gesetzgebung öffentlich-rechtlich anerkannt sind, erlangen Rechtspersönlichkeit nach den Vorschriften des Schweizerischen Zivilgesetzbuches . Der…

Art. 7

1 Ein Konkordat über die Zugehörigkeit zu einem Bistum bedarf der Ratifikation durch den Kantonsrat. 2 Zur Mitwirkung beim Abschluss des Konkordates ist der Regierungsrat zuständig.…

Art. 8

1 Der Religionsunterricht ist Schulfach auf allen Schulstufen. 2 Er wird von den Religionslehrern der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen erteilt. Mit kirchlichem Einverständnis können die Schulen den Bibelunterricht durch ihre…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).