Législation

Verfassung des Kantons Schwyz, vom 24. November 2010

SR 131.215 · 93 Artikel

Verfassung des Kantons Schwyz, vom 24. November 2010 (SR 131.215) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (93 Artikel)

§ 1, Kanton Schwyz

§ 1 Kanton Schwyz 1 Der Kanton Schwyz ist ein souveräner Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 2 Er ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. 3 Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk und wird nach dem Grundsatz d…

§ 2, Mensch im Mittelpunkt

§ 2 Mensch im Mittelpunkt 1 Staatliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl. 2 Der Staat achtet die Würde, die Persönlichkeit und die Eigenverantwortung des Menschen. 3 Er handelt volksnah und sorgt für einfache Verfahren.…

§ 3, Rechtsstaatlichkeit

§ 3 Rechtsstaatlichkeit 1 Grundlage staatlicher Tätigkeit ist das Recht. 2 Staatliche Tätigkeit muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. 3 Staat und Private handeln nach Treu und Glauben.…

§ 4, Eigenverantwortung und Mitverantwortung

§ 4 Eigenverantwortung und Mitverantwortung 1 Jede Person trägt Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für Gesellschaft und Staat. 2 Der Staat unterstützt die Initiative von Einzelpersonen und Organisationen zur Förderung des Ge…

§ 5, Subsidiarität

§ 5 Subsidiarität 1 Der Staat nimmt Tätigkeiten von öffentlichem Interesse wahr, soweit Private diese nicht angemessen erfüllen können. 2 Der Kanton übernimmt jene Tätigkeiten, welche die Kräfte der Bezirke und Gemeinden übersteigen oder ei…

§ 6, Demokratische Mitwirkung

§ 6 Demokratische Mitwirkung Der Staat fördert das politische Engagement von Einzelnen und Parteien sowie die demokratische Auseinandersetzung.…

§ 7, Achtung und Respekt

§ 7 Achtung und Respekt Die verschiedenen Bevölkerungs- und Altersgruppen, religiöse, weltanschauliche und kulturelle Gemeinschaften sowie Behörden und Private begegnen einander mit Achtung und Respekt.…

§ 8, Innovation und Nachhaltigkeit

§ 8 Innovation und Nachhaltigkeit 1 Staat und Gesellschaft öffnen sich der Zukunft durch stete Erneuerung. 2 Sie setzen sich in allen Bereichen für nachhaltige Lösungen ein und vermeiden Entscheide, die kommende Generationen belasten.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).