Législation

Verfassung des Kantons Uri, vom 28. Oktober 1984

SR 131.214 · 127 Artikel

Verfassung des Kantons Uri, vom 28. Oktober 1984 (SR 131.214) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (127 Artikel)

Art. 1, Souveränität

1 Der Kanton Uri ist ein souveräner Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 2 Als Glied des Bundesstaates arbeitet er unter Wahrung seiner besonderen Interessen mit Bund und Kantonen in der Erfüllung der Staatsaufga…

Art. 2, Staatsziele

Der Kanton und die Gemeinden streben insbesondere an, a. eine gerechte Ordnung für das friedliche Zusammenleben der Menschen zu schaffen; b. Rechte und Freiheiten des Einzelnen und der Familie zu schützen und Grundlagen f…

Art. 3, Bürgerrecht

1 Kantons- und Gemeindebürgerrecht sind untrennbar miteinander verbunden. 2 Die Gesetzgebung regelt die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts.…

Art. 4, Staatshaftung

1 Der Kanton, die Gemeinden und die übrigen öffentlichrechtlichen Körperschaften und Anstalten haften für den Schaden, den ihre Organe in der Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit Dritten widerrechtlich verursacht haben. 2…

Art. 5, Verantwortlichkeit der Organe

Der Kanton, die Gemeinden und die übrigen öffentlichrechtlichen Körperschaften und Anstalten können auf ihre Organe zurückgreifen, wenn diese den Schaden durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzun…

Art. 6, Entschädigung bei Enteignung

Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, sind voll zu entschädigen.…

Art. 7, Landeskirchen

1 Die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche werden als Landeskirchen anerkannt. 2 Die Landeskirchen sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts.…

Art. 8, Selbständigkeit

1 Die Landeskirchen ordnen ihre Angelegenheiten im Rahmen der Verfassung und der Gesetzgebung selbständig. Sie organisieren sich nach demokratischen Grundsätzen. 2 Sie können sich in Kirchgemeinden gliedern. 3 Jede La…

Alle 127 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).