Verfassung des Kantons Luzern, vom 17. Juni 2007
SR 131.213 · 88 Artikel
Verfassung des Kantons Luzern, vom 17. Juni 2007 (SR 131.213) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (88 Artikel)
§ 1 Kanton Luzern 1 Der Kanton Luzern ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. 2 Er ist ein Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft.…
§ 2 Grundsätze staatlichen Handelns 1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. 2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. 3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Gl…
§ 3 Individuelle Verantwortung 1 Jede Person hat die Pflichten zu erfüllen, die ihr durch die Rechtsordnung auferlegt werden. 2 Sie trägt Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für die Gemeinschaft und die Erhaltung der Lebensgr…
§ 4 Solidarität und Subsidiarität 1 Kanton und Gemeinden beachten den Grundsatz der Solidarität. Sie setzen sich für den Ausgleich in der Gesellschaft und zwischen den Kantonsteilen ein. Wer Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen will, hat…
§ 5 Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen 1 Der Kanton wirkt an der Gestaltung des Bundes mit und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben. 2 Er wahrt seine Interessen beim Bund. 3 Er nimmt seinen Gestaltungsspielraum bei der Erfüll…
§ 6 Gliederung des Kantons 1 Das Kantonsgebiet gliedert sich in Gemeinden. 2 Es wird in Wahlkreise aufgeteilt. 3 Zur dezentralen Erfüllung von Gerichts- und Verwaltungsaufgaben werden weitere Einteilungen gebildet.…
§ 7 Amtssprache Die Amtssprache ist Deutsch.…
§ 8 Wappen Das Wappen des Kantons ist hälftig gespalten in Blau und Weiss.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
