Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)
SR 121 · NDG · 25 Artikel
Nachrichtendienstgesetz (SR 121) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 51, geändert (RO 2022 232) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 6, geändert (RO 2022 232) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 13, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 46, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 44, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 61, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
Auszug aus dem Text (25 Artikel)
1 Pferdefachfrauen und Pferdefachmänner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen a…
1 Die berufliche Grundbildung dauert drei Jahre. 2 Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsattests Pferdewartin oder Pferdewart wird ein Jahr der beruflichen Grundbildung angerechnet. 3 Der Beginn der b…
1 Die Ziele und die Anforderungen der beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen, gruppiert nach Handlungskompetenzbereichen, festgelegt. 2 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle Lernorte…
1 Die Ausbildung umfasst in den folgenden Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: a. Pflegen der Pferde und der Infrastruktur: 1. dem Pferdeverhalten entsprechend agieren, 2. Pferde fü…
1 Die Anbieter der Bildung geben den Lernenden zu Beginn und während der Bildung Vorschriften und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz, insbesondere zur Gefahren- und Sicherheitskommunikation…
Die Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb umfasst über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung im Durchschnitt 4,5 Tage pro Woche.…
1 Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst 1080 Lektionen. Diese teilen sich gemäss nachfolgender Tabelle auf: Unterricht 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Total a. Berufskenntnisse – Pflegen d…
1 Die überbetrieblichen Kurse umfassen 15 Tage zu 8 Stunden. 2 Die Tage und die Inhalte sind wie folgt auf 6 Kurse aufgeteilt: Lehrjahr Kurs Handlungskompetenzen Anzahl Tage 1 1 Pferde pflegen Gesundheitszustan…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
