Freihandelsabkommen vom 6. Juli 2013 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik China (mit Anhängen und Verständigungsvereinbarung)
SR 0.946.292.492 · 174 Artikel
mit Anhängen und Verständigungsvereinbarung (SR 0.946.292.492) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (174 Artikel)
.1 Ziele SR 0.632.20, Anhang 1A.1 1. Basierend auf Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens der WTO (nachfolgend als «GATT 1994» bezeichnet) und auf Artikel V des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistun…
.2 Geografischer Anwendungsbereich Vorbehältlich anderslautender Bestimmungen gilt dieses Abkommen: (a) für China für das gesamte Zollgebiet der Volksrepublik China, einschliesslich Festland, See- und Luftraum sowie die exklusive Wirt…
.3 Verhältnis zu anderen Abkommen 1. Die Vertragsparteien bestätigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem WTO-Abkommen und den anderen im WTO-Rahmen ausgehandelten Abkommen, denen sie als Vertragsparteien angehören, sowie unte…
.4 Zentrale, regionale und lokale Regierungen Jede Vertragspartei stellt sicher, dass sämtliche Pflichten und Verpflichtungen, die sich aus diesem Abkommen ergeben, durch die regionalen und lokalen Regierungen und Behörden, sowie durc…
.5 Transparenz 1. Die Vertragsparteien veröffentlichen oder machen ihre Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile und allgemeinverbindlichen Verwaltungsentscheide sowie ihre jeweiligen internationalen Abkommen, die sich auf die Durchfüh…
.6 Bekanntgabe von Informationen Keine Bestimmung in diesem Abkommen verpflichtet die Vertragsparteien, Informationen bekannt zu geben, deren Bekanntgabe den Vollzug von Rechtsvorschriften behindern, innerstaatliches Recht verletzen o…
.1 Anwendungsbereich SR 0.631.112.514 1. Dieses Kapitel gilt nach dessen Bestimmungen für jedes Erzeugnis, das zwischen den Zollgebieten der Vertragsparteien gehandelt wird. Dass Zollgebiet der Schweiz schliesst das Hoheitsgebiet des…
.2 Inländerbehandlung betreffend interne Steuern und Regulierungen Die Vertragsparteien gewähren den Erzeugnissen aus dem Zollgebiet der anderen Vertragspartei Inländerbehandlung in Übereinstimmung mit Artikel III GATT 1994. Zu diesem…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
